Studium von A bis Z

  • D
  • Zwei Studiengänge werden gleichzeitig studiert.

    Viele Studierende entscheiden sich für ein Doppelstudium. In den meisten Fällen entscheiden sich die Studierenden für das Fach, das im Erststudium ihr Nebenfach ist.

    Häufig ist die Kombination Mathematik/Physik oder Mathematik/Informatik. Dies hat den Vorteil, dass die Kurse aus dem Nebenfach im Zweitstudium bzw. Kurse aus dem Zweitstudium im Nebenfach problemlos anerkannt werden können. Auch wenn in beiden Studiengängen im Bachelor 180 CP erbracht werden müssen, kann die gegenseitige Anerkennung dazu führen, dass im Erst- oder Zweitfach später nicht mehr so viele CP erworben werden müssen. So studieren Sie faktisch noch immer zwei Fächer, durch die Anerkennung können Sie am Ende aber Zeit einsparen, sodass Sie oft weniger als 2x 6 Semester benötigen.

    Im Master entscheiden sich Doppelstudierende häufig für die interdisziplinäre Studienrichtung. Auch hier kann dann durch die gegenseitige Anerkennung von Leistungen die Studiendauer verkürzt werden.

    Trotz allem ist ein Doppelstudium auch eine doppelte Belastung, die sich nicht nur durch ggf. mehr CP pro Semester äußert, sondern auch durch einen höheren administrativen Organisationsaufwand. Des Weiteren sollte der zeitliche Aspekt nicht unterschätzt werden. Ein Bachelor-Doppelstudium kann dennoch 9-10 Semester dauern.

    Wenn Sie sich für ein Doppelstudium interessieren oder Fragen dazu haben, welche Kurse Sie aus dem Zweitfach bei uns anerkennen lassen können, wenden Sie sich gerne an die .

  • N
  • Nachteilsausgleich bei Behinderungen oder Krankheit und bei familiären Belastungen.

    Die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) regeln die Möglichkeit eines Nachteilausgleichs:

    „§ 24 Nachteilsausgleich und Familienförderung in Prüfungen

    (1) Im Prüfungsverfahren ist auf Art und Schwere einer Behinderung oder Krankheit der Prüflinge Rücksicht zu nehmen. Machen Prüflinge glaubhaft, dass ihnen wegen einer Beeinträchtigung (Behinderung beziehungsweise einer schweren oder chronischen Erkrankung) die Ableistung einer Prüfung in der Ordnung des Studienganges vorgesehenen Weise nicht oder nur erschwert möglich ist, wird ein Nachteilsausgleich gewährt. Bei der Organisation des Studiums und der Prüfungen ist auf die Belange der Personen nach S. 1 Rücksicht zu nehmen. Ein Antrag soll möglichst zu Beginn des Semesters gestellt werden. Auf Verlangen ist ein ärztliches – in Zweifelsfällen amtsärztliches – Attest vorzulegen.
    (2) Belastungen durch Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern oder durch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist Rechnung zu tragen. Sofern diese APB oder die Ordnung des Studiengangs Fristen für die Erbringung bestimmter Leistungen vorsehen, werden diese auf Antrag um die gesetzlichen Mutterschutzfristen verlängert. Auf Antrag kann weiterhin auch eine angemessene Verlängerung der Fristen gewährt werden, wenn nachgewiesene Belastungen gemäß Satz 1 vorliegen.
    (3) Die Entscheidung, ob ein Nachteilsausgleich nach Abs. 1 und 2 zu gewähren ist, trifft eine vom Fachbereich beauftragte Person. Legt ein Prüfling zu Beginn des Semesters eine ärztliche Bescheinigung im Studienbüro vor, die eine Beeinträchtigung für einen bestimmten Zeitraum nachweist, kann die Prüfungskommission grundsätzlich einen Nachteilsausgleich für diesen Zeitraum gewähren. Die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs obliegt den Prüfenden, die diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt festlegen und den betroffenen Prüflingen mitteilen. Gegen die Entscheidung zur Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs können die betroffenen Prüflinge bei der Prüfungskommission schriftlich begründet Einspruch einlegen. Ein Widerspruchsverfahren gem. § 33a bleibt unberührt.“

    Der Fachbereich hat die Studienkoordinatorin, , und den Prüfungskommissionsvorsitzenden, , mit den grundsätzlichen Entscheidungen beauftragt.

    Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordinatorin.

  • S
  • Seminar

  • Beantragung eines Sonderprüfungstermins

    In bestimmten Fällen und aus triftigen Gründen können Sie einen Sonderprüfungstermin beantragen.

    Gründe für eine Sonderprüfung (Auswahl):

    • Auslandsaufenthalt/Praktikum
    • längere Krankheit
    • letzte Prüfung vor dem Abschluss
    • Modul wird letztmalig angeboten

    Klären Sie zunächst mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin, ob er/sie bereit ist, Ihnen einen gesonderten Prüfungstermin anzubieten. Anschließend beantragen Sie im Studienbüro das Antragsformular. Nachdem Sie dieses vollständig ausgefüllt haben und der*die Prüfer*in unterschrieben hat, senden Sie das Formular zurück ins Studienbüro. Der Antrag wird zur Genehmigung der Prüfungskommission vorgelegt.

    Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sonderprüfungsantrag Aussicht auf Erfolgt hat, können Sie sich vorab an die Studienkoordination oder das Studienbüro wenden.

  • Die Betreuung für Ihr Kind ist kurzfristig ausgefallen und Sie müssen Ihr Kind/Ihre Kinder mit ins Büro oder in die Vorlesung bringen? Kein Problem, wir stellen Ihnen einige Spielmaterialien über unsere Spielekiste zum Ausleihen zur Verfügung. Bei Interesse können Sie sich gern an die wenden. und als „Nutzer/Nutzerin“ eintragen lassen. Sie erhalten dann alle erforderlichen Informationen rund um die Spielekiste. Die Spielekiste ist im Sozialraum K209 zu finden.

  • Welche Unterstützung beim Studium die Universität Ihnen bieten kann, wenn Sie Kinder haben, erfahren Sie bei der Servicestelle Studieren mit Kind. Diese stellt auch einen Moodlekurs zur Verfügung, in welchen Sie sich selbst einschreiben können.

    Außerdem weisen wir an dieser Stelle sehr gerne auf den Prof. Sorin Huss-Fond hin, der bei der Kinderbetreuung unterstützt.

  • U
  • In TUCaN können Sie unter meine Module überprüfen, zu welchen Modulen Sie angemeldet sind. Wenn Sie sich zu einem Modul angemeldet haben, in dem Sie keine Prüfung ablegen möchten, können Sie sich davon wieder abmelden. Sollte dies nicht (mehr) möglich sein, wenden Sie sich bitte per .

  • V
  • Ablauf und Anmeldung von Vertiefungsprüfungen

    Im Rahmen Ihres Masterstudiums legen Sie bis zu zwei Vertiefungsprüfungen ab, abhängig von Ihrer Studienrichtung.

    Bei einer Vertiefungsprüfung handelt es sich um eine Modulprüfung, in welcher die Inhalte aus bis zu vier Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 18 CP geprüft wird. Die Vertiefungsprüfung erfolgt mündlich.

    Um eine Vertiefungsprüfung ablegen zu können, müssen Sie sich zunächst in einem Prüfungsanmeldezeitraum (01.06.-30.06. für das Sommersemester/ 15.11.-15.12. für das Wintersemester) in TUCaN zur Prüfung anmelden. Im Anschluss beantragen Sie im Studienbüro das Anmeldeformular. Dieses füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin aus, bzw. lassen es ausfüllen. Sie oder der*die Prüfer*in senden das vollständig ausgefüllte Formular spätestens 8 Tage vor dem Prüfungsereignis zurück an das Studienbüro. Der Prüfungstermin und die -inhalte werden von ihrer Sachbearbeiterin in TUCaN eingepflegt.