Abschlussarbeit und Zeugnis

Wichtige Informationen für Ihren Abschluss

Auf dieser Seite finden Bachelor- und Masterstudierende (inkl. Master of Education) alle wichtigen Informationen rund um die Abschlussarbeit. Bitte lesen Sie die Seite aufmerksam und nehmen Sie auch das rechts verlinkte Merkblatt zu Abgabe von Abschlussarbeiten zur Kenntnis. Sollten Unklarheiten bestehen bleiben, wenden Sie sich gerne an das Studienbüro.

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Beginn der Abschlussarbeit

Das Datum der Thesisanmeldung muss mit dem Datum der Vergabe der Thesis übereinstimmen. Ein Beginn NACH Anmeldung ist nicht möglich.

Wenn Sie sich für das Forschungsgebiet, in dem Sie Ihre Bachelor- oder Masterthesis anfertigen möchten, entschieden und eine*n Betreuer*in für Ihre Arbeit gefunden haben, sind die folgenden Schritte zur Anmeldung nötig:

  • Im Studienbüro (via Kontaktformular) erhalten Sie das Anmeldeformular mit den Hinweisen zum Ablauf (Abgabe, Zeugnisantrag etc.)
  • Füllen Sie das Anmeldeformular gemeinsam mit Ihrem Betreuer aus.
  • Leiten Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sogleich an das Studienbüro weiter.

Im Downloadbereich finden Sie eine LaTeX-Vorlage für das Deckblatt der Thesis.

Beachten Sie, dass eine Abschlussarbeit nicht mehr ausgedruckt und gebunden eingereicht werden muss. Abschlussarbeiten werden seit März 2020 nur noch in elektronischer Form im TUbama-Portal hochgeladen.

Wir empfehlen, den Hochladevorgang frühzeitig zu testen. Ausführliche Informationen finden Sie über das TUbama-Portal.

Das Abgabedatum errechnet sich aus dem Anfangsdatum und der Bearbeitungsdauer.

Fällt der Tag der Abgabe auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, muss die Abschlussarbeit dennoch an genau diesem Tag in TUbama hochgeladen werden.

Eine Bachelorarbeit entspricht dem Umfang von 12 ECTS. Sie wird benotet. Die Abgabefrist ist 26 Wochen, da meist parallel noch andere Leistungen erbracht werden.

Für Masterarbeiten sind 26 Wochen vorgesehen. Dabei sind 30 ECTS explizit angegeben. Die Abgabefrist ist ebenfalls 6 Monate, so dass die Arbeit erst angemeldet werden sollte, wenn nahezu ausschließlich daran gearbeitet werden kann. Zur Masterarbeit gehört die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (s.u.).

Bei Studierenden in Teilzeit verdoppelt sich die Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Masterarbeit und beträgt 52 Wochen.

Es sind die Noten 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0 und „nicht bestanden“ möglich.

Bei sehr guten Masterarbeiten, die deutlich über die Anforderungen einer 1.0 hinausgehen und mit der Note 1.0 nicht hinreichend gewürdigt werden, sollte dies im Gutachten deutlich vermerkt werden. Dies kann, abhängig von den anderen Noten, entscheidend für die Vergabe einer Auszeichnung sein.

Das Modul Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten dient zur Vorbereitung auf die Anfertigung einer Masterarbeit. Eine gesonderte Anmeldung zum Modul ist nicht nötig. Das Bestehen des Moduls wird vom Betreuer der Masterarbeit zeitgleich mit der Anmeldung zur Master-Arbeit bescheinigt.

Eine Abschlussarbeit wird von zwei Gutachter*innen bewertet. Mindestens eine*r der beiden muss Mitglied der Professorengruppe (inkl. habilitierte WiMis oder Privatdozent*innen) des Fachbereichs Mathematik sein. Ist die Betreuerin bzw. der Betreuer (= 1. Gutachter*in) Ihrer Arbeit Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs, genügt bei der Anmeldung die Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers. In allen anderen Fällen ist die Genehmigung des Prüfungsausschusses notwendig und es müssen beide Unterschriften bei Anmeldung vorliegen.

Bei der Genehmigung der Arbeit wird auf Folgendes geachtet:

  • Umfang der Arbeit
  • wissenschaftliche Anforderung der Arbeit
  • Bezug zum Studiengang und ausreichende mathematische Tiefe
  • Bewertungskriterien

1. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik (damit sind auch Privatdozent*innen gemeint).

Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird 1. Gutachter*in. Die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter oder Beisitzer*in kann nach Fertigstellung der Arbeit benannt werden. Es kann ein*e entsprechend qualifizierte*r Mitarbeiter*in sein.

2. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist externe*r Lehrbeauftragte*r des Fachbereichs Mathematik.

Lehrbeauftragte sind auf den Gebieten prüfungsberechtigt, auf denen sie einen Lehrauftrag erhalten haben. In diesem Umfeld können sie auch Abschlussarbeiten betreuen. In Zweifelsfällen entscheidet die Prüfungskommission. Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird 1. Gutachter*in. Die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter muss Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik sein und die Anmeldung unterschreiben. Dafür kommt insbesondere die Professorin bzw.der Professor in Frage, der den Lehrauftrag unterstützt hat.

3. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist Mitglied der Professorengruppe eines anderen Fachbereichs der TU Darmstadt.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird 1. Gutachter*in. Die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter muss Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik sein und die Anmeldung unterschreiben. Sie bzw. er achtet auf Bezug zum Studiengang und ausreichende mathematische Tiefe. Sie bzw. er kann dazu Zwischenberichte einfordern.

4. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in des Fachbereichs Mathematik.

Die 1. Gutachterin bzw. der 1. Gutachter muss Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik sein. Die 2. Gutachterin/Beisitzerin bzw. der 2. Gutachter/Beisitzer kann die wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. der wissenschaftliche Mitarbeiter sein.

5. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist kein Mitglied der TU Darmstadt (externe Abschlussarbeit).

Dies kann auch ein*e Betreuer*in an einer anderen Hochschule sein.

Die offizielle 1. Gutachterin bzw. der offizielle 1. Gutachter muss Mitglied der Professorengruppe der TU Darmstadt sein. Falls diese betreuende Person nicht aus dem Fachbereich Mathematik stammt, muss die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik sein und die Anmeldung unterschreiben. Die 1. Gutachterin bzw. der 1. Gutachter übernimmt die volle offizielle Verantwortung für die adäquate Betreuung. Sie bzw. er achtet im Vorfeld auf:

  • Qualität und Intensität der Betreuung
  • Umfang der Arbeit,
  • wissenschaftliche Anforderung der Arbeit,
  • Bezug zum Studiengang, ausreichende mathematische Tiefe,
  • die Bewertungskriterien.

Die 1. Gutachterin bzw. der 1. Gutachter kontrolliert den Fortgang der Arbeit. Sie bzw. er kann dazu Zwischenberichte einfordern.

Die Gutachter*innen beziehen die Bewertung der externen Hauptbetreuer*innen in ihr Gutachten mit ein. Die externe Betreuer*innen können aber nicht Gutachter*innen/Beisitzer*innen sein.

Weitere Informationen zu externen Abschlussarbeiten können Sie dem Merkblatt (wird in neuem Tab geöffnet) entnehmen.

Für die Erstellung des Abschlusszeugnisses ist ein Zeugnisantrag erforderlich. Bitte beachten Sie die Fristen für Zeugnisanträge in Falle von

  • Übergang von Bachelor- zu Master-Studium
  • der Notwendigkeit einer Studienabschlussbescheinigung zur Aufnahme einer Berufstätigkeit im Anschluss an das Studium.

Sobald alle auf ihrem Zeugnisantrag aufgeführten Leistungen bewertet sind, benötigt die Erstellung des Abschlusszeugnisses in der Regel vier Wochen.

Nach Erhalt des Abschlusszeugnisses (in der Regel Master) sollten Sie sich selbst exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie auf den zentralen Seiten der TU.