Regelungen zur Anrechnung von Leistungen

Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, können nach den unten aufgeführten Regeln angerechnet werden. Die folgenden Regeln ersetzen alle vorherigen Regelungen.

Spezielle Regelungen zur Anrechnung während eines Auslandsaufenthaltes erbrachter Leistungen finden Sie hier.

  • Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind und in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des mathematischen Studiengangs der TU Darmstadt entsprechen, auf den sie angerechnet werden sollen. Bei älteren Leistungen besteht kein Anspruch auf Anrechnung, jedoch wird in vielen Fällen dennoch angerechnet.
  • Die anzurechnenden Module überschneiden sich nicht wesentlich mit anderen Prüfungsinhalten, die in Darmstadt für den Studiengang (oder seine Zulassungsvoraussetzungen) sowieso erbracht werden müssen.
  • Bei Pflichtmodulen müssen die entsprechenden Inhalte weitgehend abgedeckt sein. Der Name unseres Pflichtmoduls wird bei der Anrechnung übernommen.
  • Bei Wahlmodulen wird der Name des anzurechnenden Moduls verwendet. Das Modul muss vom Typ her in unseren Wahlbereich passen, auch wenn es dort keine Äquivalenz gibt.
  • Jede Modulprüfung kann nur als Ganzes anerkannt werden, gegebenenfalls durch Zusammenfassung mehrerer Module der anderen Universität.

Die Lehrinhalte und die Aufteilung der Inhalte auf einzelne Module und die Intensität der Behandlung eines Themas unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Studiengang zu Studiengang. Es kann daher nicht erwartet werden, dass die anzuerkennenden Module 1:1 den Modulen des neuen Studienganges entsprechen. Die Anerkennung von Pflichtmodulen geschieht deshalb typischerweise als Paket, das heißt, alle oder mehrere erbrachte Module früherer Studiengänge werden als Paket einem Paket anzuerkennender Pflichtmodule des neuen Studienganges gegenübergestellt. Das erbrachte Paket muss als Ganzes die Inhalte aller anzuerkennender Pflichtmodule im Wesentlichen abdecken und es soll nicht weniger Leistungspunkte umfassen als das anzuerkennende Paket.

Es gibt oft eine ziemlich klare Einteilung der Veranstaltungen in die Niveaus: 1. Studienjahr, 2. Studienjahr, 3. Studienjahr, ab 4. Studienjahr. Dies ist bei Anrechnungen zu beachten. Insbesondere können Bachelorveranstaltungen keine Vertiefungsmodule ersetzen.

In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission über die Anrechenbarkeit. Dazu wird der Leistungsspiegel benötigt und eine Beschreibung der Vorlesungsinhalte (kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, Internetauszug).In einigen Fällen ist ein Kenntnistest, in anderen ein Eignungstest erforderlich.

Ein Kenntnistest soll sicherstellen, dass die anzurechnenden Leistungen in Inhalt, Niveau und Umfang den Leistungen entsprochen haben, die sie ersetzen sollen. Ein Kenntnistest ist jedoch keine erneute Prüfung, d.h., das Wissen muss nicht genau so detailliert präsent sein wie bei der ursprünglichen Prüfung.

Ziel eines Eignungstests ist nicht der Wissensnachweis bestimmter Inhalte, sondern der Nachweis, dass der anvisierte Studienabschluss bei Anrechnung aussichtsreich studiert werden kann.

Eignungstest und Kenntnistest werden vom Vorsitzenden der Prüfungskommission oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt.

Abschlussarbeiten wie beispielsweise die Bachelorarbeit sind laut Prüfungsordnung von einem Professor des Fachbereichs sowie einem weiteren Prüfer oder Beisitzer zu bewerten. Wird eine Abschlussarbeit an einer ausländischen Universität geschrieben, so ist neben dem dortigen Betreuer der Arbeit ein Professor des Fachbereichs Mathematik als Betreuer zu wählen. Dieser ist schon bei der Wahl des Themas der Arbeit zu konsultieren. Die Benotung der Arbeit ergibt sich aus der schriftlichen Bewertung durch den Darmstädter Professor, der die Bewertung des ausländischen Betreuers in sein Urteil einbezieht. Es stellt sich dann kein Anrechnungsproblem, weil keine Anrechnung vorliegt. Die Anrechnung einer Abschlussarbeit, die außerhalb der TU Darmstadt angefertigt wurde, ohne das genannte Vorgehen zu beachten, birgt die Gefahr, dass die Anerkennung versagt wird. Studierende der TU Darmstadt, die ein Auslandssemester mit Abschlussarbeit planen, sollten dies vermeiden.

Da an vielen Universitäten keine Seminare angeboten werden, werden ähnliche Veranstaltungen mit hohem Anteil an aktivem Lernen hierfür anerkannt. Dies können Projekte, schriftliche Arbeiten oder individuell betreute Lektürekurse (reading courses) etc. sein.

Bei angerechneten Leistungen kann die Note übernommen werden, wenn die Notengebung vergleichbar ist. Zum Beispiel wird grundsätzlich bei Leistungen, die an Universitäten oder Technischen Hochschulen in Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden, die Note übernommen. In diesem Fall wird die übernommene Note in die Berechnung des Gesamturteils einbezogen.

Zur Zeit werden Leistungen, die im Ausland oder an Fachhochschulen erbracht wurden, oder Leistungen aus anderen Studiengängen ohne Note angerechnet. Bei einer Anrechnung der Noten verlöre die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses der TU Darmstadt ihre Einschätzbarkeit.

Der Leistungsspiegel der angerechneten Module wird als Anhang Bestandteil des Abschlusszeugnisses. Aus ihm gehen die Noten hervor und der Ort, an dem sie erzielt wurden. Wer kann, kann diese dann einschätzen.

Abweichend hiervon kann die Prüfungskommission für spezielle Partneruniversitäten und Studiengänge die Vergleichbarkeit der Notensysteme feststellen. Nur in diesem Fall werden für die angerechneten Leistungen Noten übernommen.

Studienzeiten von Studiengängen an deutschen Hochschulen werden in der Regel in dem Umfang als Fachsemester angerechnet, in dem die Studieninhalte der entsprechenden Studiengänge mit den Studieninhalten des Studienganges übereinstimmen, auf den sie angerechnet werden sollen, wenn eine solche Einschätzung der Studieninhalte möglich ist. Die tatsächlich in dem bisherigen Studiengängen erbrachten Leistungen sind daher nicht allein ausschlaggebend. Bitte beachten Sie dazu auch die Begründung .

Studienzeiten von Studiengängen an ausländischen Hochschulen werden in der Regel nur in dem Umfang als Fachsemester angerechnet, wie auch Leistungen angerechnet werden. Dabei bleibt in den für BAföG-Empfänger entscheidenden Fragen des Eignungsnachweises nach §48(BAföG) und bei einem eventuellen Fachrichtungswechsel das erste Jahr unberücksichtigt, (§5a(BAföG) und Vwv §5a.0.3(BAföG)) d.h., bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt werden die ersten 2 anrechenbaren Fachsemester nicht berücksichtigt (§5a(BAföG) und Vwv §5a.0.3(BAföG). Dies gilt auch für Double Degree-Studierende. (Der Auslandsaufenthalt wird nicht als zwingend für den deutschen Abschluss im Sinne von §5a(BAföG) angesehen.)

Im Zeugnis bzw. im Transcript of Records werden diejenigen Leistungen gekennzeichnet, die von einer anderen Hochschule angerechnet wurden. Die Hochschule wird genannt. Es soll angegeben werden, mit welchem Anteil Leistungen von anderen Hochschulen in das Zeugnis eingehen. Der Leistungsspiegel der anderen Hochschule kann als Teil des Zeugnisses betrachtet werden und sollte immer mit vorgelegt werden.

Lehramt Mathematik: Eine fachwissenschaftliche Hausarbeit kann auch als Bachelorarbeit anerkannt werden, aber nicht umgekehrt. Dies sollte mit dem Aufgabensteller aber möglichst vorher geklärt werden.

Bei einem Wechsel werden Veranstaltungen anerkannt, die hinreichend ähnlich sind. In manchen Fällen ist sogar eine Anrechnung in beide Richtungen und mit Note möglich. Dies bedeutet nicht dass die Veranstaltungen identisch sind. Insbesondere darf nicht alternativ gewählt werden, welche Veranstaltung besucht wird. Achtung: Bei einer symmetrischen Anrechenbarkeit werden auch Fehlversuche angerechnet. Veranstaltungen, die als Pflichtmodule angerechnet werden könnten, können nicht als freiwillige Zusatzleistungen erbracht werden. Die Anrechnung kann also nur bei Studiengangswechsel erfolgen. Welche Leistungen gleichwertig oder höherwertig sind und angerechnet werden können entnehmen Sie bitte der Anrechnungsmatrix (wird derzeit überarbeitet).