An-/Abmeldung zu Fachprüfungen, Studienleistungen und Modulen

Besonderheiten nach Modul- und Prüfungsform

Auf dieser Seite finden Sie die An- und Abmeldemodalitäten zu Prüfungen sowie verschiedenen Modulformen. Weiterhin informieren wir über die Pflicht zur Einreichung von Attesten. Ab sofort können Atteste auch über ein Onlineformular abgegeben werden. Bei Fragen steht Ihnen das Studienbüro jederzeit zur Verfügung.

Die Anmeldezeiträume für Prüfungen am Fachbereich Mathematik sind

  • Mitte November bis Mitte Dezember für ein Wintersemester
  • 1. bis 30. Juni für ein Sommersemester

Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen findet über das elektronische Campusmanagement-System TUCaN statt.

Alle Informationen rund um die Prüfungstermine finden Sie unter Termine und Fristen .

Bitte lesen Sie diese Hilfe und FAQ zu TUCaN!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für die Fachprüfung oder Studienleistung eines Moduls, das sich über mehrere Semester erstreckt, anmelden wollen (z.B. Analysis oder Lineare Algebra (PO 2011) oder Vertiefungsprüfungen), kann es notwendig sein, zuerst in das Semester, in dem das Modul angemeldet wurde, zu wechseln.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro .

Grundsätzliches zur Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist grundsätzlich bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.

Von schriftlichen Prüfungen können Sie sich online über TUCaN abmelden.

Bei mündlichen Prüfungen wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Studienbüro. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig abmelden und treten die Prüfung nicht an, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet.

Bei der Abmeldung von mündlichen Prüfungen informieren Sie bitte auch immer Ihre*n Prüfer*in.

Krankheitsbedingter Rücktritt

Ihre ärztliche Krankschreibung reichen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Prüfungsdatum bei uns im Studienbüro elektronisch über das Kontaktformular ein. Das gilt auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich stattfindet. Bitte geben Sie bei der Einreichung der ärztlichen Krankschreibung ihre Matrikelnummer sowie Name und Datum der Prüfung an.
Falls auf Ihrer ärztlichen Krankschreibung die Diagnose vermerkt ist, schwärzen Sie diese bitte, bevor Sie sei einreichen.

Bitte bewahren Sie das Original auf, für denn Fall, dass es Unklarheiten gibt.

Bei vielen Vorlesungsmodulen müssen Sie sich zusätzlich zur Fachprüfung auch zur Studienleistung des betreffenden Moduls anmelden, sofern das Modul eine Studienleistung beinhaltet. Bei der Anmeldung in TUCaN sehen Sie, welche Module zusätzlich zur Fachprüfung auch eine Studienleistung umfassen.

Generell gilt:

Alle Pflicht-Vorlesungsmodule und Stern- bzw. Kernmodule des Bachelorstudiums enthalten eine Studienleistung. Vorlesungsmodule des Masterstudiengangs enthalten keine Studienleistung.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Studienleistung auch dann nötig ist, wenn der Dozent die Studienleistung (in der Regel x Prozent der Hausübungen) nicht gesondert kontrolliert.

Wichtig: Das Ablegen von Studienleistungen ist im Gegensatz zur Prüfung nur in dem Semester möglich, in dem auch die Lehrveranstaltung stattfindet.

Nachdem Sie sich eigenständig auf das Modul und die entsprechende Veranstaltung angemeldet haben, ist eine gesonderte Anmeldung zur Prüfungsleistung (Studienleistung) über TUCaN erforderlich.

Bei mündlichen Mathematik-Prüfungen melden Sie sich bitte zunächst im Anmeldezeitraum über TUCaN zur Prüfung an.

Bitte informieren Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit bei den Prüfer*innen, wie und wann die Prüfungstermine festgelegt werden.

Für den Ablauf der Terminvereinbarung unterscheiden Sie bitte zwischen folgenden mündlichen Prüfungen:

Master-Vertiefungsprüfungen

Es muss eine zusätzliche Anmeldungsbestätigung im Studienbüro abgeholt werden. Mit diesem Formular wenden Sie sich bitte an Ihre*n Prüfer*in zur Terminvereinbarung. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Terminvereinbarung muss bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (mindestens aber bis Ende des laufenden Semesters) im Studienbüro Mathematik abgeben werden. Prüfungstermine und eventuell abgelegte Prüfungen, die nicht rechtzeitig mit dem Formblatt beim Studienbüro gemeldet werden, sind ungültig.

Mündliche Prüfungen – Mathestudierende

Für alle weiteren regulären mündlichen Prüfungen können Termine direkt mit der/dem Prüfer*in vereinbart und in TUCaN durch sie/ihn hinterlegt werden. Bitte wenden Sie sich für einen Termin direkt an die/den Prüfer*in.

Mündliche Prüfungen – Studierende anderer Fachbereiche

Für reguläre mündliche Prüfungen können Termine direkt mit der dem Prüfer*in vereinbart und in TUCaN durch sie/ihn hinterlegt werden. Bitte wenden Sie sich für einen Termin direkt an die/den Prüfer*in.

Sollte ein*e Prüfer*in keinen Gebrauch der eigenständigen Terminverwaltung machen wollen, teilen Sie uns im Studienbüro bitte die Prüfungsdaten (Datum, Uhrzeit und Prüfer) per E-Mail mit. Bitte befolgen Sie darüber hinaus auch alle Maßgaben Ihres Heimatfachbereichs zur Vereinbarung von Prüfungsterminen (entsprechende Formulare etc.).

Wichtig: Alle mündlichen Prüfungen müssen bis zum Vorlesungsbeginn des neuen Semesters abgelegt sein. Wird für eine in TUCaN angemeldete Prüfung nicht fristgerecht ein Termin mit dem entsprechenden Formular oder der/dem Prüfer*in vereinbart und in TUCaN hinterlegt, so werden Sie mit Ablauf des Semesters (31.03./30.09.) durch das Studienbüro Mathematik abgemeldet. Eine erneute Anmeldung kann erst im folgenden Semester während der Prüfungsanmeldezeiträume erfolgen.

Eine Vertiefungsprüfung im Master erstreckt sich über mehrere Lehrveranstaltungen. Deshalb müssen für die einzelnen Lehrveranstaltungen keine gesonderten Fachprüfungen oder Studienleistungen angemeldet und/oder abgelegt werden. Um dennoch in Übungsgruppen eingeteilt zu werden oder Zugang zu Lehrmaterialien zu bekommen, können Sie die Lehrveranstaltung vom Studienbüro freischalten lassen.

Das Vertiefungsmodul und die Vertiefungsprüfung (18CP) wird dann angemeldet, wenn Sie…

  • …mit dem Prüfer die Prüfungsinhalte individuell abgestimmt haben (in der Regel Vertiefungsvorlesung im Umfang von 9+9CP, 9+5+5CP oder 5+5+5+5CP). Dabei müssen Sie dem Prüfer nachweisen, dass diese Inhalte von Leistungen, die Sie sonst im Master belegen oder zuvor im Bachelor belegt haben, verschieden sind.
  • …die entsprechenden Veranstaltungen gehört haben.

Der dritte Prüfungsversuch darf von Mathematik-Studierenden mündlich abgelegt werden, auch wenn im betreffenden Semester nur eine schriftliche Prüfung angeboten wird. Dies ist nur möglich, wenn eine Prüferin oder ein Prüfer bereit ist, diese mündliche Prüfung abzunehmen.

HINWEIS: Bei einem mündlichen Drittversuch entfällt der Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Schritte zur Anmeldung eines mündlichen Drittversuchs:

1. Anmeldung zur schriftlichen Prüfung über TUCaN

2. Beantragung des mündlichen Drittversuchs im Studienbüro, damit ein Sonderprüfungstermin mit der Prüferin oder dem Prüfer vereinbart werden kann.

3. Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldung mit dem Sonderprüfungstermin spätestens 8 Tage vor dem frühesten der folgenden Termine:

  • dem regulären (schriftlichen) Prüfungstermin
  • dem tatsächlichen (mündlichen) Sonderprüfungstermin

Die Abgabe der Anmeldung erfolgt im Studienbüro. Dann wird die Prüfungsanmeldung in TUCaN entsprechend angepasst.

Veranstaltungen, die nicht Bestandteil Ihres regulären Studienprogramms sind, können als sogenannte freiwillige Zusatzleistungen angemeldet und geprüft werden. Bestandene Leistungen können auf Antrag beim Studienbüro auf einem gesonderten Leistungsspiegel aufgeführt werden; die Leistungspunkte und eine eventuelle Note gehen nicht in Ihren Abschluss ein. Hierbei besteht in der Regel kein Anspruch, eine Prüfung, die als freiwillige Zusatzleistung abgelegt wurde, nachträglich in den Abschluss ihres jetzigen oder eines späteren Studiengangs aufzunehmen.

  • Neben den notwendigen Fächern wird aus reinem Interesse noch ein weiteres Modul besucht. Die erbrachte Leistung soll aber ausgewiesen werden.
  • Bei der Zulassung zum Masterstudiengang wurden Auflagen erteilt, die erfüllt werden müssen und sonst nicht im Leistungsspiegel ausgewiesen werden.
  • Der Studiengang oder die Studienrichtung oder das Nebenfach soll gewechselt werden, zum Wechsel ist es aber wegen Semesterbeginns schon zu spät. Im momentanen Studiengang kann die Leistung aber nicht eingebracht werden. Nach vollzogenem Wechsel können die freiwillig erbrachten Leistungen anerkannt werden. Achtung: Der Übergang von Bachelor zu Masterstudiengang ist kein Wechsel. Freiwillige Zusatzleistungen können daher nicht in konsekutiven Masterstudiengängen verwendet werden. Dafür gibt es die vorgezogenen Masterleistungen (siehe nächster Abschnitt).
  • Soll das Nebenfach gewechselt werden, obwohl schon Leistungen im Nebenfach erbracht wurden (wesentlicher Wechsel), so ist dies nur einmal möglich. Das neue Nebenfach sollte daher vorher durch freiwillige Zusatzleistungen getestet werden, bevor der offizielle Wechsel erfolgt. (Bei der Anrechnung freiwilliger Zusatzleistungen im neuen Nebenfach werden dann im Zweifel die schlechtesten anrechenbaren Leistungen zuerst angerechnet. Das neue Nebenfach kann also nicht inoffiziell studiert werden, um sich am Ende die besten Noten auszuwählen.)

Um den Übergang von Bachelor- zu Masterstudium zu erleichtern, können Sie während Ihres Bachelorstudiums bis zu 30 CP an Leistungen für Ihr anschließendes Masterstudium vorziehen (vgl. APB § 20(2)). Eine Prüfung, die als vorgezogene Masterleistung abgelegt wurde, wird nach Wechsel in den Master genauso behandelt, als wäre sie im Master abgelegt worden.

  • Fall 1: Module, die im Master in den Ergänzungsbereich eingehen, können und sollen über den Bachelor-Wahlpflicht-Bereich (insbesondere Bereich A, B, C, D für die PO 2011 bzw. die Kernmodule für die PO 2018) angemeldet werden. Im Zeugnisantrag für den Bachelor wird dann angegeben, welche Module in den Bachelor eingehen und welche in den Master übernommen werden.
  • Fall 2: Alle anderen Module (z. B. Nebenfach, math. Vertiefung und Studium Generale) müssen über den Bereich „Vorgezogenen Masterleistungen“ angemeldet werden.

Wir empfehlen, vor der Anmeldung von vorgezogenen Masterleistungen einen freiwilligen Prüfungsplan auszufüllen, denn sobald eine vorgezogene Masterprüfungsleistung abgelegt wurde, können nur noch solche Masterstudienrichtungen studiert werden, in denen die vorgezogene Masterprüfungsleistung eingebracht werden kann.

  • Der Bachelorstudiengang wird mit dem laufenden Semester abgeschlossen, der Student ist aber in diesem, seinem letzten Semester, nicht ausgelastet.
  • Es wird ein besonders interessantes Modul angeboten, welches nur unregelmäßig angeboten wird, aber auf jeden Fall in die geplante Masterstudienrichtung passt.
  • Es wird ein Modul angeboten, das gut in den Stundenplan und die geplante Masterstudienrichtung passt, aber im Master nicht weiter vertieft werden soll und daher schnell abgeprüft werden soll, solange das Wissen noch frisch ist.
  • Besonders interessante Teilmodule einer Vertiefung, die nicht regelmäßig angeboten werden, können und sollen auch schon im Rahmen des Bachelorstudienganges besucht werden. Sie sollten aber noch nicht geprüft werden, solange nicht klar ist, ob nicht die gesamte Vertiefung im Master gewählt werden soll. (Mathematische Master-Vertiefungsmodule umfassen 18 CP, die in einer einzigen Prüfung erbracht werden und Themen abfragen, die in mehreren Vorlesungen gelehrt wurden und sich oft über 2-3 Semester verteilen.) Der Besuch dieser Vorlesungen kann bereits im Bachelorstudium beginnen, die Prüfung darf aber erst abgelegt werden, wenn die Vertiefung komplett ist. Werden Teilmodule einer Vertiefung schon einzeln geprüft, können sie nicht mehr Bestandteil einer Vertiefung werden.

Als vorgezogene Masterleistungen kommen also vorwiegend Module des Ergänzungsbereichs, des Nebenfachs und des Studium generale in Betracht. Bei nichtmathematischer Vertiefung eventuell auch Grundlagenmodule (keine Vertiefungsmodule) des Vertiefungsfaches.

Seit der PO 2018 ist es nicht mehr möglich, Masterkurse im Wahlpflichtbereich des Bachelors einzubringen.

Liegen in einem Wahlmodul ein oder zwei Fehlversuche vor, so muss dieses Modul nicht zwingend abgeschlossen werden, sondern kann durch ein anderes Modul ersetzt werden. (Dies gilt seit dem 1.10.2015, durch Änderung der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, 5. Novelle.)

Dies betrifft Module im

  • Wahlpflichtbereich Mathematik (B.Sc.)
  • Wahlpflichtbereich Ü (B.Sc.),
  • Mathematischen Ergänzungsbereich (M.Sc.)
  • Studium Generale (B.Sc./M.Sc.)
  • Überfachlicher Wahlbereich (B.Sc./M.Sc.)

Manche Module werden in zwei Sprachen angeboten. Ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ein Sprachwechsel ist grundsätzlich nur einmal möglich.

Ein Wechsel von einem englischen auf ein deutsches Modul ist ohne Auflagen möglich, erbrachte Studienleistungen und Fehlversuche werden übertragen.

Ein Wechsel von einem deutschen auf ein englisches Modul erfordert ggf. Auflagen, z.B. erneutes Erbringen einer Studienleistung. Fehlversuche werden übertragen.

Ein Sprachwechsel kann formlos über das Kontaktformular im Studienbüro beantragt werden.

Für die Anmeldung zu Modulen des Sprachenzentrums, insbesondere zum Modul „English for Mathematicians“ und „Paternoster English for Mathematicians“, beachten Sie bitte die auf der Seite des Sprachenzentrums beschriebenen Modalitäten. In der Regel ist vor der Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum ein Einstufungstest zu absolvieren.