Prüfungspläne, Zeugnisanträge und Freischaltung von Modulen

Prüfungsplan als Planungshilfe

Der Fachbereich Mathematik verwendet Prüfungspläne, um Sie bei der Wahl und insbesondere Kombination von Modulen zu unterstützen. Sie dienen zu Ihrer Studienplanung. Wenn Sie dabei Probleme oder Fragen haben, können Sie sich gerne an das Studienbüro oder die Studienkoordinatorin wenden. Wir informieren und beraten Sie gerne.

Die Genehmigungspflicht für Prüfungspläne zur Modulfreischaltung wurde abgeschafft.

Das bedeutet, dass die Verantwortung für die Studienplanung noch mehr in Ihre Hände übergeht. Die Prüfungsordnungen gelten weiterhin und Sie können ihr Studium nur dann erfolgreich beenden, wenn Sie Ihrer Prüfungsordnung gemäß die Module belegen.

Das Einreichen freiwilliger Prüfungspläne ist weiterhin möglich.

Ausnahmen

Prüfungspläne müssen weiterhin eingereicht werden, wenn

  • Sie im Ausland waren und Leistungen anerkannt haben möchten,
  • Sie im Studiengang Master of Education eingeschrieben sind,
  • Sie Masterstudierende*r sind und Ihren Bachelor-Abschluss an einer anderen Universität erworben haben.

Im Zeugnisantrag zum Ende Ihres Bachelorstudiums erklären Sie, welche der von Ihnen abgelegten Module in Ihren Abschluss eingehen sollen. Entsprechend müssen die Bereiche

  • Wahlpflichtbereich
  • Überfachlicher Wahlbereich
  • Studium Generale und
  • Nebenfach

vollständig ausgefüllt werden.

Gleichzeitig machen Sie mit dem Bachelor-Zeugnisantrag schon wichtige Angaben für Ihr weiterführendes Masterstudium. Sie müssen keinen vollständigen Master-Prüfungsplan einreichen. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:

  • Studienrichtung
  • Nebenfach
  • ggf. Nichtmathematisches Vertiefungsfach
  • ggf. Ergänzungsbereich (im Falle vorgezogener Masterleistungen)

Wir benötigen diese Angaben, um bei eventuellen Studienrichtungs- oder Nebenfachwechseln Auflagen zu prüfen und ggf. bereits erbrachte Masterleistung korrekt zu verbuchen.

Der Zeugnisantrag soll spätestens mit der Bewerbung für den Master-Studiengang, also bis 15.03. bzw. 15.09. im Studienbüro eingehen, damit ein reibungsloser Übergang in den Master gewährleistet ist.

Wenn Sie im Bachelor Prüfungen abgelegt haben, die Sie nicht in Ihren Master einbringen wollen, sind diese automatisch freiwillige Zusatzleistungen in Ihrem Bachelor und können nicht mehr im Master eingebracht werden.

Module für den mathematischen Ergänzungsbereich im Master müssen über den Wahlpflichtbereich Mathematik angemeldet werden. Erst mit dem Zeugnisantrag legen Sie fest, ob Sie das Modul im Bachelor oder im Master einbringen wollen oder ob es als zusätzliche Leistung verbucht werden soll.

Module für das Nebenfach können später nicht mehr getauscht werden bzw. wenn sie im Bachelor erbracht wurden, können sie nicht in den Master geschoben werden. Sie bleiben Bestandteil des Bereichs in dem sie angemeldet wurden.

Haben Sie Ihren Bachelor an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach abgeschlossen, müssen Sie zu Beginn Ihres Master-Studiums einen kompletten ersten Prüfungsplan zusammen mit einem Leistungsspiegel Ihres Bachelor-Abschlusses einreichen (bei noch zu genehmigenden Vertiefungen/Nebenfächern sofern das entsprechend des Genehmigungsstatus schon möglich ist).

Am Ende Ihres Studiums müssen Sie einen Zeugnisantrag abgeben. Wenn Sie vor Erstellung des Zeugnisses eine Studienabschlussbescheinigung benötigen, um etwa eine Tätigkeit als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in zu beginnen, muss der Zeugnisantrag sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei uns eingehen. Zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit sollte die letzte Leistung an das Studienbüro gemeldet werden (z.B. 4,0-Bescheinigung über bestandene Master-Thesis). Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wann Sie voraussichtlich ihre letzte Leistung (Prüfung oder Abschlussarbeit) erbringen, damit wir entsprechend schnell reagieren können. Das Zeugnis selbst benötigt bis zu vier Wochen, nachdem das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Gutachten zur Master-Thesis) bei uns eingegangen ist.

Grundsätzlich muss die Modulfreischaltung nicht mehr beantragt werden (ältere Prüfungsordnungen können hier die Ausnahme bilden).

Ein guter Zeitpunkt für die Beantragung der Modulfreischaltung bzw. die Einreichung eines freiwilligen Prüfungsplanes ist:

  • Bachelor:
    • Wahlpflichtbereich: Ende des vierten Semesters
    • Vorgezogene Masterleistungen: wenn das Ende des Bachelorstudiums absehbar ist
  • Master: Zu Beginn des Studiums

Bitte füllen Sie hierzu das für Ihren Studiengang und Ihre Studienordnung passende Formular aus:

Bachelor – Prüfungsordnungen 2011 und 2007

Master – Prüfungsordnungen 2011 und 2007

Bachelor – Prüfungsordnung 2018

Master – Prüfungsordnung 2018

Sie müssen Ihre Planung für die Nichtmathematische Vertiefung (wird in neuem Tab geöffnet) einreichen. Machen Sie eine Vertiefung in einem anderen Fach als Informatik, Physik oder Wirtschaftswissenschaften, müssen Sie die Planung von dem anderen Fachbereich unterschreiben lassen. Streben Sie an, Ihre Master Thesis in einem andere Fachbereich zu schreiben, empfehlen wir Ihnen, mit den als Betreuer*innen in Frage kommenden Dozent*innen Möglichkeiten vorab zu klären