Im Zeugnisantrag zum Ende Ihres Bachelorstudiums erklären Sie, welche der von Ihnen abgelegten Module in Ihren Abschluss eingehen sollen. Entsprechend müssen die Bereiche
- Wahlpflichtbereich
- Überfachlicher Wahlbereich
- Studium Generale und
- Nebenfach
vollständig ausgefüllt werden.
Gleichzeitig machen Sie mit dem Bachelor-Zeugnisantrag schon wichtige Angaben für Ihr weiterführendes Masterstudium. Sie müssen keinen vollständigen Master-Prüfungsplan einreichen. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:
- Studienrichtung
- Nebenfach
- ggf. Nichtmathematisches Vertiefungsfach
- ggf. Ergänzungsbereich (im Falle vorgezogener Masterleistungen)
Wir benötigen diese Angaben, um bei eventuellen Studienrichtungs- oder Nebenfachwechseln Auflagen zu prüfen und ggf. bereits erbrachte Masterleistung korrekt zu verbuchen.
Der Zeugnisantrag soll spätestens mit der Bewerbung für den Master-Studiengang, also bis 15.03. bzw. 15.09. im Studienbüro eingehen, damit ein reibungsloser Übergang in den Master gewährleistet ist.
Wenn Sie im Bachelor Prüfungen abgelegt haben, die Sie nicht in Ihren Master einbringen wollen, sind diese automatisch freiwillige Zusatzleistungen in Ihrem Bachelor und können nicht mehr im Master eingebracht werden.
Module für den mathematischen Ergänzungsbereich im Master müssen über den Wahlpflichtbereich Mathematik angemeldet werden. Erst mit dem Zeugnisantrag legen Sie fest, ob Sie das Modul im Bachelor oder im Master einbringen wollen oder ob es als zusätzliche Leistung verbucht werden soll.
Module für das Nebenfach können später nicht mehr getauscht werden bzw. wenn sie im Bachelor erbracht wurden, können sie nicht in den Master geschoben werden. Sie bleiben Bestandteil des Bereichs in dem sie angemeldet wurden.