Lehramt an Gymnasien

Das Wichtigste im Überblick

Auf dieser Seite finden LaG-Studierende die wichtigsten Infos rund um das Studium. Infos zum Studienaufbau, zur Prüfungsorganisation sowie zu Auslandsaufenthalten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Pflichtbereich Fachwissenschaft Mathematik

Zu den Prüfungen im Pflichtbereich der Fachwissenschft Mathematik gehören die folgenden Module:

  • Analysis I (9CP)
  • Analysis II (9CP)
  • Lineare Algebra für das Lehramt (9CP)
  • Einführung in die Stochastik (9CP)
  • Geometrie (für das Lehramt) (5CP)

Pflichtbereich Fachdidaktik Mathematik

Zu den Prüfungen im Pflichtbereich der Fachdidaktik Mathematik gehören die folgenden Module:

  • Grundlagen des Lehrens und Lernens von Mathematik (8CP)
  • Praxisphase III: Fachdidaktische Schulpraktische Studien (5CP)

Mathematische Ergänzungen

In diesem Bereich sind 14 CP aus mathematischen Ergänzungen zu belegen, die noch nicht im Bereich der Kombimodule gewählt wurden. Davon müssen mindestens 5 CP aus dem anwendungsorientierten Bereich stammen. Eine genaue Übersicht über mögliche Module ist im Studien- und Prüfungsplan enthalten.

Kombimodule

Innerhalb der PO 2023 ist aus der Vielzahl der in der Studienordnung angegebenen Kombimodule ein Modul auszuwählen.

Bitte achten Sie darauf, dass für beide Teile des Kombimoduls die jeweilige Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung erbracht werden muss.

Fachdidaktisches Seminar und fachdidaktisches Projekt

In diesem Bereich ist jeweils ein Seminar und ein Projekt zu belegen. Diese dürfen aber noch nicht im Bereich der Kombimodule gewählt worden sein. Nähere Informationen liefert hier der Studien- und Prüfungsplan.

Praxisphasen

In den Lehramtsstudiengängen sind unterschiedliche Schul- bzw. Berufspraktika vorgeschrieben. Bitte informieren Sie sich in den Ordnungen (Ordnung für die Praxisphasen). Bei Fragen hilft das Studienbüro gerne weiter.

Im Zuge der Reakkreditierung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien wurde das Modul „04-10-0093/de Schulpraktische Studien 2 – Mathematik“ umbenannt in „04-10-0093/de Praxisphase III – Fachdidaktische Schulpraktische Studien“. Ab dem WiSe 2017/2018 können sich Studierende, die in der Prüfungsordnung 2012 eingeschrieben sind und das Modul noch nicht erbracht haben, nur noch zum neuen Modul anmelden. Bei Abholung des Leistungsspiegels für die Anmeldung zum Staatsexamen, wird das Modul dann händisch in „04-10-0093/de Schulpraktische Studien 2 – Mathematik“ umbenannt, damit der Leistungsspiegel das richtige Modul ausgibt.

Vernetzungsbereich

Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen, Problemen, Anträgen zum Vernetzungsbereich. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann.
Ausgenommen hiervon sind die Module der Grundwissenschaften.

Wählbare Leistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) (wird in neuem Tab geöffnet) Lehramt an Gymnasien dargestellt.

Pflichtbereich Fachwissenschaft Mathematik

Zu den Prüfungen im Pflichtbereich der Fachwissenschaft Mathematik gehören die folgenden Module:

  • Analysis I (9CP)
  • Analysis II (9CP)
  • Lineare Algebra für das Lehramt (9CP)
  • Einführung in die Stochastik (9CP)
  • Geometrie (für das Lehramt) (5CP)

Pflichtbereich Fachdidaktik Mathematik

Zu den Prüfungen im Pflichtbereich der Fachdidaktik Mathematik gehören die folgenden Module:

  • Grundlagen des Lehrens und Lernens von Mathematik (8CP)
  • Praxisphase III: Fachdidaktische Schulpraktische Studien (5CP)

Mathematische Ergänzungen

In diesem Bereich sind 14 CP aus mathematischen Ergänzungen zu belegen, die noch nicht im Bereich der Kombimodule gewählt wurden. Davon müssen mindestens 5 CP aus dem anwendungsorientierten Bereich stammen. Eine genaue Übersicht über mögliche Module ist im Studien- und Prüfungsplan enthalten.

Kombimodule

Innerhalb der PO 2017 ist aus der Vielzahl der in der Studienordnung angegebenen Kombimodule ein Modul auszuwählen.

Bitte achten Sie darauf, dass für beide Teile des Kombimoduls die jeweilige Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung erbracht werden muss.

Fachdidaktisches Seminar und fachdidaktisches Projekt

In diesem Bereich ist jeweils ein Seminar und ein Projekt zu belegen. Diese dürfen aber noch nicht im Bereich der Kombimodule gewählt worden sein. Nähere Informationen liefert hier der Studien- und Prüfungsplan.

Praxisphasen

In den Lehramtsstudiengängen sind unterschiedliche Schul- bzw. Berufspraktika vorgeschrieben. Bitte informieren Sie sich in den Ordnungen (Ordnung für die Praxisphasen). Bei Fragen hilft das Studienbüro gerne weiter.

Im Zuge der Reakkreditierung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien wurde das Modul „04-10-0093/de Schulpraktische Studien 2 – Mathematik“ umbenannt in „04-10-0093/de Praxisphase III – Fachdidaktische Schulpraktische Studien“. Ab dem WiSe 2017/2018 können sich Studierende, die in der Prüfungsordnung 2012 eingeschrieben sind und das Modul noch nicht erbracht haben, nur noch zum neuen Modul anmelden. Bei Abholung des Leistungsspiegels für die Anmeldung zum Staatsexamen, wird das Modul dann händisch in „04-10-0093/de Schulpraktische Studien 2 – Mathematik“ umbenannt, damit der Leistungsspiegel das richtige Modul ausgibt.

Vernetzungsbereich

Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen, Problemen, Anträgen zum Vernetzungsbereich. Dies gilt auch, wenn Sie ein Fach im Studium wechseln, da dies Auswirkungen auf den Vernetzungsbereich haben kann.
Ausgenommen hiervon sind die Module der Grundwissenschaften.

Wählbare Leistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) (wird in neuem Tab geöffnet) Lehramt an Gymnasien dargestellt.

Prüfungsordnung 2012

Die Prüfungsordnung 2012 ist zum 31.03.2023 ausgelaufen. Für Informationen zu dieser PO informieren Sie sich bitte auf den Seiten des ZfL.

Studienbüros

Beachten Sie bitte, dass für Sie in Ihrer Studienordnung verschiedene Studienbüros Ansprechpartner sein können. Neben dem Studienbüro der Mathematik kommt das von Ihnen gewählte Zweitfach hinzu. Zusätzlich sind das Zentrum für Lehrkräftebildung und der Fachbereich 3 (Humanwissenschaften) wegen der Grundwissenschaften für Sie zuständig.

Anerkennungen

Anerkennungen für Studierende des Studiengangs Lehramt an Gymnasien gilt ein Verfahrensablauf. Auf der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung finden Sie die genaue Verfahrensbeschreibung.

Prüfungskommission Lehramt

Prüfungskommission Lehramt

Informationen zur aktuellen Prüfungskommission finden Sie hier.

Studienordnungen

Eine Zusammenfassung der Studienordnungen ist auf den Zeiten des Zentrums für Lehrkräftebildung zu finden.

Aber auch in unserem Downloadbereich finden Sie die aktuelle Studienordnung.

Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit

Ärztliche Krankschreibungen müssen den Vernetzungsbereich betreffend beim Zentrum für Lehrkräftebildung eingereicht werden.

Ärztliche Krankschreibungen Mathematik-Vorlesungen betreffend können Sie bei Ihrem Studienbüro Mathematik über das Kontaktformular einreichen.

Bitte geben Sie bei der Einreichung der ärztlichen Krankschreibung ihre Matrikelnummer sowie Name und Datum der Prüfung an.

Falls auf Ihrer ärztlichen Krankschreibung die Diagnose vermerkt ist, schwärzen Sie diese bitte, bevor Sie sei einreichen.

Bitte bewahren Sie das Original auf, für denn Fall, dass es Unklarheiten gibt.

Mündliche Prüfungen – Terminvereinbarung

Melden Sie sich zu Ihren Prüfungen wie gewohnt über TUCaN an. Bitte denken Sie auch immer an die Anmeldung von Studienleistungen.
Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung mit dem Prüfer/der Prüferin an das Sekretariat der AG Didaktik.

Hinweise zur wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Vorgehen, Abgabe,…) finden Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Bei inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich gerne an Prof. Katja Krüger, indem Sie einen Termin in ihrer Sprechstunde vereinbaren.

Das Studium wird mit der „Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien“ (auch: Erstes Staatsexamen) abgeschlossen, siehe auch die Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Erste Staatsprüfung im Fach Mathematik besteht aus einer mündlichen Prüfung über 60 Minuten oder einer vierstündigen Klausur (im zweiten Fach dann genau umgekehrt). Aktuell setzt sich die Prüfung im Verhältnis 3:2:3 zusammen aus

  • Stochastik,
  • Analysis II,
  • Grundlagen des Lehrens und Lernens von Mathematik.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt über das Sekretariat der AG Didaktik.

Bitte teilen Sie Frau Müller mit, ob Sie ihr Examen im Frühjahr oder Herbst ablegen möchten und ob dies schriftlich oder mündlich sein wird. Danach erhalten Sie einen internen Anmeldebogen, den Sie bitte ausgefüllt wieder an das Sekretariat zurückschicken.

Sobald die Termine für die schriftliche und die mündlichen Examensprüfungen feststehen, werden Sie hierüber informiert.

Nachdem Sie Ihre Anmeldeunterlagen von der Hessischen Lehrkräfteakademie erhalten haben, reichen Sie bitte ihr Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift zeitnah bei Frau Müller ein. Sie wird sich um die Unterschriften der Prüfer*innen kümmern.

Weitere Informationen in der Studienordnung im Downloadbereich.

Wenn Sie Ihre Praxisphasen in einer Schule im Ausland absolvieren möchten oder ein Semester an einer ausländischen Hochschule studieren wollen, nehmen Sie am Programm international@home teil.
Weitere Informationen zum Programm gibt es auf den Webseiten des Zentrums für Lehrkräftebildung.

Für die fachliche Beratung stehen Ihnen die Auslandsbeauftragten des Fachbereichs zur Verfügung.

Das Formular für die Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie hier. Reichen Sie Ihren Antrag beim Studierendenservice der TU ein (Kontaktdaten stehen im Formular rechts oben). Falls eine Bestätigung durch das Studienbüro erforderlich ist (abhängig vom Grund des Urlaubssemesters), so ist das Studienbüro Ihr Ansprechpartner, welches nach Erbringung der Leistung die Anerkennung verbuchen wird. Darüber hinaus steht Ihnen das Zentrum für Lehrkräftebildung ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Sie möchten ein Urlaubssemester beantragen?
Auf der Webseite(Bewerbung und Zulassung) finden Sie alle relevanten Informationen (z. B. eine Checkliste und den Beurlaubungsantrag). Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag fristgerecht (Ende Februar bzw. Ende August) einreichen.