Zulassung zum Master of Education
Mathematische Zulassungsvoraussetzungen
Der Master of Education baut auf einem Bachelor of Education auf, in dem vor allem eine berufliche Fachrichtung, aber auch schon im Umfang von 20 CP mathematische Fachwissenschaft und Fachdidaktik studiert wurde. Vorausgesetzt werden die Module
- Lineare Algebra (für B. Ed.) (Fachwissenschaft, 10 CP)
- Grundlagen des Lehrens und Lernens von Mathematik (Fachdidaktik, 10 CP)
Quereinstiege von Absolvent*innen technischer Studiengänge mit Berufserfahrung sind möglich.
Zulassung unter Auflagen
Wenn Sie die beiden oben genannten Module nicht in einem vorherigen Studium belegt haben, so können Sie dennoch zugelassen werden. Die genannten Inhalte müssen Sie dann ggf. zusätzlich zu den im M.Ed. enthaltenen Leistungen (als sogenannte „Auflagen“) nachholen.
Sie sind Quereinsteiger*in mit einem technischen Studienabschluss
Sie erhalten – neben Auflagen aus der Pädagogik und der Fachdidaktik Ihrer beruflichen Fachrichtung – das Modul
- Lineare Algebra (für B. Ed.) (10 CP)
als Auflage. Wir empfehlen, auch Kenntnisse aus der Fachdidaktik der Mathematik zu erwerben. Auf Antrag kann das fortgeschrittene Modul „Fachdidaktisches Projekt“ (6 CP) durch das Grundlagenmodul „Lehren und Lernen von Mathematik“ (6 CP, kleine Version des 10 CP-Moduls) ersetzt werden.
Sie haben einen B.Ed. (PO 2014) an der TU Darmstadt abgeschlossen
Wenn Sie die beiden oben geannten Module nicht belegt haben, so müssen Sie beide Module als Auflagen nachholen.
Sie haben einen B.Ed. (PO 2005) an der TU Darmstadt abgeschlossen
Sie werden ohne Auflagen zugelassen. Wir empfehlen aber, die oben genannten Module dennoch freiwillig zusätzlich nachzuholen, da sie für das M.Ed. Studium wichtige Grundkenntnisse vermitteln. Auf Antrag kann das fortgeschrittene Modul „Fachdidaktisches Projekt“ (6 CP) durch das Grundlagenmodul „Lehren und Lernen von Mathematik“ (6 CP, kleine Version des 10 CP-Moduls) ersetzt werden. Eine Anrechnung von im B.Ed. erworbenen Mathematikvorkenntnissen ist möglich (siehe auch: ). Bitte kontaktieren Sie die Allgemeine Informationen des ZfL zu Übergangsregelungen um Anrechenbarkeit im Einzelfall zu klären. Studienberatung Mathematik