Prüfungsangelegenheiten Lehramtsstudiengänge

Besonderheiten nach Modul- und Prüfungsform

Auf dieser Seite finden Lehramtsstudierende die An- und Abmeldemodalitäten zu Prüfungen sowie verschiedenen Modulformen. Weiterhin informieren wir über die Pflicht zur Einreichung von Attesten. Ab sofort können Atteste auch über ein Onlineformular abgegeben werden. Bei Fragen steht Ihnen das Studienbüro jederzeit zur Verfügung. Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Fach Mathematik.

Allgemeine Informationen

Beachten Sie bitte, dass für Sie in Ihrer Studienordnung verschiedene Studienbüros zuständig sein können.

Im Studiengang Lehramt an Gymnasien kommt neben dem Studienbüro Mathematik das Studienbüro des von Ihnen gewählten Zweitfachs hinzu. Zusätzlich sind den Vernetzungsbereich betreffend das Studienbüro Lehramt (Zentrum für Lehrkräftebildung) und der Fachbereich Humanwissenschaften wegen der Grundwissenschaften für Sie zuständig.

Im Master of Education ist ausschließlich das Studienbüro Mathematik zuständig.

Anmeldung zu Prüfungen

Achtung: Die Prüfungsanmeldezeiträume des Fachbereichs Mathematik können von denen anderer Fachbereiche abweichen!

Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen findet zu den entsprechenden Anmeldezeiträumen (siehe Termine und Fristen ) über das elektronische Campusmanagement-System TUCaN statt.

Bitte lesen Sie diese Hilfe und FAQ zu TUCaN!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für die Fachprüfung oder Studienleistung eines Moduls, das sich über mehrere Semester erstreckt, anmelden wollen (Kombimodule, Lineare Algebra (für das Lehramt), Analysis (MEd)), kann es notwendig sein, zuerst in das Semester, in dem das Modul angemeldet wurde, zu wechseln.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro .

Abmeldung von Prüfungen

Eine Abmeldung von Prüfungen ist grundsätzlich bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.

Von schriftlichen Prüfungen können Sie sich online über TUCaN abmelden.

Bei mündlichen Mathematikprüfungen wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Studienbüro. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig abmelden und treten die Prüfung nicht an, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet.

Mündliche Prüfungen müssen den Vernetzungsbereich betreffend beim Studienbüro Lehramt abgemeldet werden.

Bei der Abmeldung von mündlichen Prüfungen informieren Sie auch bitte immer Ihre*n Prüfer*in.

Krankheitsbedingter Rücktritt

Ihre ärztliche Krankschreibung reichen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Prüfungsdatum bei uns im Studienbüro elektronisch über das Kontaktformular ein.

Für Studierenden im MEd gilt dies auch, wenn die Prüfung an einem anderen Fachbereich stattfindet.

Bitte geben Sie bei der Einreichung der ärztlichen Krankmeldung ihre Matrikelnummer sowie Name und Datum der Prüfung an.
Falls auf Ihrer ärztlichen Krankmeldung die Diagnose vermerkt ist, schwärzen Sie diese bitte, bevor Sie sie einreichen.

Bitte bewahren Sie das Original auf, für denn Fall, dass es Unklarheiten gibt.

Ärztliche Krankschreibungen müssen den Vernetzungsbereich betreffend beim Studienbüro Lehramt eingereicht werden.

Ärztliche Krankschreibungen Mathematik-Vorlesungen betreffend können Sie bei Ihrem Studienbüro Mathematik über das Kontaktformular einreichen.

Ärztliche Krankschreibungen in den Grundwissenschaften oder im Zweitfach reichen Sie bitte im jeweiligen Studienbüro ein.

Sie müssen sich bei Vorlesungsmodulen zusätzlich zur Fachprüfung auch zur Studienleistung des betreffenden Moduls anmelden, sofern das Modul eine Studienleistung enthält. Bei der Anmeldung in TUCaN sehen Sie, welche Module zusätzlich zur Fachprüfung auch eine Studienleistung umfassen.

Generell gilt:

  • LaG: Alle Pflicht-Vorlesungsmodule, Wahlpflichtmodule und Kombimodule enthalten eine Studienleistung.
  • MEd: Analysis, Stochastik (Pflicht), Mathematische Ergänzung I+II (Wahlpflicht) enthalten eine Studienleistung

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Studienleistung auch dann nötig ist, wenn der Dozent die Studienleistung (in der Regel x Prozent der Hausübungen) nicht gesondert kontrolliert.

Wichtig: Das Ablegen der Studienleistung ist im Gegensatz zur Prüfung nur in dem Semester möglich, in dem auch die Lehrveranstaltung stattfindet.

Nachdem Sie sich eigenständig auf das Modul und die entsprechende Veranstaltung angemeldet haben, müssen Sie sich im Prüfungsanmeldezeitraum zur Studienleistung anmelden.

Bei mündlichen Mathematik-Prüfungen melden Sie sich bitte zunächst im Anmeldezeitraum über TUCaN zur Prüfung an.

Bitte informieren Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit bei den Prüfer*innen, wie und wann die Prüfungstermine festgelegt werden.

Für alle regulären mündlichen Prüfungen können Termine direkt mit der/dem Prüfer*in vereinbart und in TUCaN durch sie/ihn hinterlegt werden. Bitte wenden Sie sich für einen Termin direkt an das Sekretariat der AG Didaktik.

Wichtig: Alle mündlichen Prüfungen müssen bis zum Vorlesungsbeginn des neuen Semesters abgelegt sein. Wird für eine in TUCaN angemeldete Prüfung nicht fristgerecht ein Termin mit der/dem Prüfer*in vereinbart und in TUCaN hinterlegt, so werden Sie mit Ablauf des Semesters (31.03./30.09.) durch das Studienbüro Mathematik abgemeldet. Eine erneute Anmeldung kann erst im folgenden Semester erfolgen.

Der dritte Prüfungsversuch darf von Mathematik-Studierenden mündlich abgelegt werden, auch wenn im betreffenden Semester nur eine schriftliche Prüfung angeboten wird. Dies ist nur möglich, wenn eine Prüferin oder ein Prüfer bereit ist, diese mündliche Prüfung abzunehmen.

HINWEIS: Bei einem mündlichen Drittversuch entfällt der Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Schritte zur Anmeldung eines mündlichen Drittversuchs:

1. Anmeldung zur schriftlichen Prüfung über TUCaN

2. Beantragung des mündlichen Drittversuchs im Studienbüro, damit ein Sonderprüfungstermin mit der Prüferin oder dem Prüfer vereinbart werden kann.

3. Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldung mit dem Sonderprüfungstermin spätestens 8 Tage vor dem frühesten der folgenden Termine:

  • dem regulären (schriftlichen) Prüfungstermin
  • dem tatsächlichen (mündlichen) Sonderprüfungstermin

Die Abgabe der Anmeldung erfolgt im Studienbüro. Dann wird die Prüfungsanmeldung in TUCaN entsprechend angepasst.

Das Kombimodul setzt sich zusammen aus einer mathematischen Ergänzung und einem fachdidaktischen Seminar.

Die Kombiprüfung erstreckt sich über zwei Lehrveranstaltungen. Deshalb sollen für die einzelnen Lehrveranstaltungen keine gesonderten Fachprüfungen oder Studienleistungen angemeldet und/oder abgelegt werden. Die Inhalte aus beiden Veranstaltungen werden in einer gemeinsamen mündlichen Fachprüfung geprüft werden.

Die Anmeldung zur Prüfung im Kombimodul erfolgt in dem Semester, in dem der letzte Teil des Kombimoduls belegt wird.

Soll ein Teil des Kombimoduls anerkannt werden (z. B. Doppelstudium B.Sc.), wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Veranstaltungen, die nicht Bestandteil Ihres regulären Studienprogramms sind, können als sogenannte freiwillige Zusatzleistungen angemeldet und geprüft werden. Bestandene Leistungen können auf Antrag beim Studienbüro auf einem gesonderten Leistungsspiegel aufgeführt werden; die Leistungspunkte und eine eventuelle Note gehen nicht in Ihren Abschluss ein. Hierbei besteht in der Regel kein Anspruch, eine Prüfung, die als freiwillige Zusatzleistung abgelegt wurde, nachträglich in den Abschluss ihres jetzigen oder eines späteren Studiengangs aufzunehmen.

  • Neben den notwendigen Fächern wird aus reinem Interesse noch ein weiteres Modul besucht. Die erbrachte Leistung soll aber ausgewiesen werden.
  • Der Studiengang oder die Studienrichtung oder das Nebenfach soll gewechselt werden, zum Wechsel ist es aber wegen Semesterbeginns schon zu spät. Im momentanen Studiengang kann die Leistung aber nicht eingebracht werden. Nach vollzogenem Wechsel können die freiwillig erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Anerkennung LaG

Anerkennungen für Studierende des Studiengangs Lehramt an Gymnasien gilt ein Verfahrensablauf. Auf der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung finden Sie die genaue Verfahrensbeschreibung.

Anerkennung M.Ed.

Bereits erbrachte Leistungen aus vorherigen Studien können möglicherweise auf Ihr aktuelles Studium anerkannt werden. Nehmen Sie hierzu gern mit uns Kontakt auf.

Das Studienbüro stellt Ihnen ein Anerkennungsformular zur Verfügung. Dieses reichen Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen über die bereits erbrachten Leistungen beim Studienbüro Mathematik ein.

Ihr Antrag wird dann der Prüfungskommission für Lehramt zur Prüfung vorgelegt. Anzuerkennende Leistungen verbuchen dann die Mitarbeiterinnen des Studienbüros in TUCaN.

Liegen im Wahlpflichtbereich Fachdidaktik und Fachwissenschaft Mathematik ein oder zwei Fehlversuche vor, so muss dieses Modul nicht zwingend abgeschlossen werden, sondern kann durch ein anderes Modul ersetzt werden. (Für das LaG gilt dies ab der Prüfungsordnung 2017.)

Dies betrifft im LaG die Bereiche

  • Kombimodul
  • Mathematische Ergänzungen
  • Fachdidaktisches Seminar
  • Fachdidaktisches Projekt

Im M.Ed. gilt dies für die Bereiche

  • Kombimodul (math. Ergänzung III + Fachdidaktisches Seminar)
  • Anwendungsorientierte Mathematik
  • Theorieorientierte Mathematik

Sie haben die Möglichkeit, von der PO 2017 in die neue PO 2023 zu wechseln.

Bitte beachten Sie dazu die Äquivalenztabelle (wird in neuem Tab geöffnet) . Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Lehramt (Zentrum für Lehrkräftebildung).

Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie nur einmal pro Studiengang nach nicht-Bestehen der Drittprüfung absolvieren. Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird nur als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.

HINWEIS: Bei einem mündlichen Drittversuch entfällt der Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Weitere Informationen auf den Seiten der TU Darmstadt.

Validierung

Lehramt an Gymnasien PO 2017 und 2023

Das Studienbüro Mathematik prüft im Wahlpflichtbereich Fachdidaktik und Fachwissenschaft Mathematik die Bereiche „Mathematische Ergänzungen“ und „Kombimodul“, ob die Regeln aus dem Studien- und Prüfungsplan (es sind 14 LP aus mathematischen Ergänzungen zu belegen, die noch nicht im Kombimodul gewählt wurden; mindestens 5 LP müssen aus anwendungsorientierten Bereichen der Mathematik stammen) eingehalten worden sind. Bei den Studierenden, die sich an die Regeln gehalten und die Bereiche erfolgreich bestanden haben, meldet das Studienbüro Mathematik die Prüfung „04-00-9999 Validierung“ an und bewertet sie als bestanden.

Bei der Abholung/Beantragung des Leistungsspiegels zur Anmeldung des Staatsexamens überprüft das ZfL, ob die Validierung im Fach Mathematik angemeldet bzw. bestanden ist. Erst wenn das Modul bestanden ist, wird der Leistungsspiegel ausgestellt.

Es handelt sich hier um einen systemseitig notwendigen Vorgang. Das Modul hat keine CPs und geht nicht in den Abschluss ein!

Master of Education

Bei der Zeugniserstellung überprüft das Studienbüro Mathematik die in TUCaN gebuchten Leistungen und meldet die Prüfung „04-00-9999 Validierung“ an und bewertet sie als bestanden. Erst dann können die Zeugnisdokumente in TUCaN erstellt werden.

Es handelt sich hier um einen systemseitig notwendigen Vorgang. Das Modul hat keine CPs und geht nicht in den Abschluss ein!