Master

Nahtloser Übergang aus dem Bachelor

Unsere konsekutiven Masterstudiengänge zeichnen sich durch unkomplizierten Wechsel vom Bachelor in den Master sowie durch die Spezialisierung auf zwei verschiedene Teildisziplinen der Mathematik. So bereiten Sie sich bestens auf den Berufseinstieg oder eine Promotion vor.

Konsekutiver Master

Im konsekutiven Masterstudiengang setzen Sie Ihr Studium nach dem Bachelor-Abschluss nahtlos fort und bilden so die optimale Grundlage für den Berufseinstieg. Im deutschsprachigen Masterstudiengang stehen drei verschiedene Studienrichtungen zur Auswahl:

Sie können nach dem Bachelorstudium die Studienrichtung ändern oder beibehalten. Zudem besteht die Möglichkeit, das Nebenfach zu wechseln.

Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.

Vertiefungsmöglichkeiten

Wahl und Wechsel der Vertiefungsrichtung

Bereits im Bachelorstudium haben Sie durch die Wahl Ihrer Wahlpflichtkurse die Grundlage für mögliche Vertiefungsrichtungen im Master gewählt. Das Bestehen der Wahlpflichtveranstaltungen ist Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Vertiefungsveranstaltungen. Es besteht aber auch die Möglichkeit im Master eine gänzlich neue Vertiefungsrichtung anzustreben. In diesem Fall müssen Sie über den Ergänzungsbereich die entsprechenden Bachelor-Wahlpflichtveranstaltungen nachholen.

Vertiefung in der Studienrichtung Mathematik

Im deutschsprachigen Masterstudium mit Studienrichtung Mathematik wählen Sie zwei Teildisziplinen der Mathematik, auf welche Sie sich spezialisieren wollen. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Fachgebieten:

Pro Vertiefungsrichtung belegen Sie entsprechende Kurse im Umfang von mind. 18 CP. Die Vertiefung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab, in welcher die Inhalte der belegten Kurse geprüft werden. Die Modalitäten zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite Prüfungsan- und -abmeldungen .

Vertiefung in der Studienrichtung Wirtschaftsmathematik

In der Studienrichtung Wirtschaftsmathematik ist das belegen der Vertiefungsrichtungen Optimierung oder Stochastik verpflichtend. Sie haben jedoch innerhalb dieser Disziplinen die Möglichkeit sich in bestimmte Richtungen zu spezialisieren. Im Ergänzungsbereich müssen Sie 9 CP der Disziplin belegen, die Sie nicht als Vertiefung prüfen lassen möchten. Beachten Sie hierzu die Vertiefungsplanung der einzelnen Arbeitsgruppen . Ihre zweite Vertiefung ist Wirtschaft.

Vertiefung in der Studienrichtung Mathematik Interdisziplinär

In der Studienrichtung Mathematik Interdisziplinär ist eine der beiden Vertiefungen zwingend aus der nicht-mathematischen Vertiefung zu wählen. Die nicht-mathematische Vertiefung ergibt sich in der Regel aus dem im Bachelor belegten Nebenfach . Dies ist jedoch nicht zwingend. Darüber hinaus können das Nebenfach und die nicht-mathematische Vertiefung übereinstimmen, müssen aber nicht. Sondernebenfächer sind weiterhin genehmigungspflichtig.

Sonderfall M.Sc. Mathematics (englischsprachig)

Der Wechsel in den englischsprachigen Masterstudiengang Mathematics ermöglicht es Ihnen, statt eines Nebenfachs eine dritte mathematische Vertiefung zu wählen. Informieren Sie sich hierzu über den Studienaufbau sowie die Voraussetzungen .

Prüfungspläne für externe Masterstudierende

Wenn Sie Ihren Bachelor an einer anderen Universität gemacht haben, müssen Sie weiterhin einen Prüfungsplan ausfüllen und genehmigen lassen.

Lesen Sie hierzu die Seiten über Prüfungspläne .

Externes Praktikum (B.Sc., M.Sc.)

Im Bachelor und Master können Sie zusammen insgesamt einmal das Modul „Externes Praktikum“ (5 CP) einbringen. In den jeweiligen Ordnungen (siehe Downloadbereich ) können Sie nachlesen, in welche Bereiche dieses eingebracht werden kann und Sie finden die genaue Modulbeschreibung.

Das Praktikum muss einen gewissen Bezug zur Berufspraxis von Mathematiker/-innen aufweisen. Dieser muss von einer Dozentin oder einem Dozenten des Fachbereichs bescheinigt werden. Am besten wenden Sie sich mit einem konkreten Vorschlag vor Beginn des Praktikums an eine Dozentin oder einen Dozenten mit fachlichen Bezügen zum jeweiligen Berufsfeld und besprechen das weitere Vorgehen. Der Fachbereich Mathematik kann leider nicht aktiv Praktika vermitteln. Wenn Sie aber auf der Suche nach Ideen sind, sei hier auf die Vortragsreihe Heute Mathe, morgen…? verwiesen.

Industriepraktikum

Der Fachbereich unterstützt Industriepraktika. In einigen Studiengängen besteht sogar die Möglichkeit Industriepraktika als Studienleistungen einzubringen (Externes Praktikum). In anderen Studiengängen kann zumindest eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass das Industriepraktikum befürwortet wird. Voraussetzung ist, dass das Industriepraktikum weiterbildet, eine sinnvolle Ergänzung des Studiums darstellt und damit die Einstellungschancen des Studierenden im geplanten Beruf erhöht. Die Regelung ist nicht dazu gedacht, unterbezahlte Tätigkeiten ohne Sozialleistungen zu fördern. Werkstudententätigkeiten ohne konkreten Bezug zum gewählten Studiengang können daher nicht angerechnet werden.

Zur Genehmigung ist eine kurze (ca. 1 Seite) Projektbeschreibung dem Vorsitzenden der Prüfungskommission vorzulegen. Er entscheidet, ob das Industriepraktikum unterstützt wird und stellt eine entsprechenden Bescheinigung aus.

In den folgenden Studiengängen kann ein Industriepraktikum in den Studiengang eingebracht werden: Bachelorstudiengang ab PO 2011 und Masterstudiengang ab PO 2011. Hier gibt es das Externe Praktikum mit 5 CP.

Suchen Sie einen Professor oder eine Professorin des Fachbereichs, der/die einen möglichst starken Bezug zu dem von Ihnen geplanten Industriepraktikum besitzt und legen Sie ihm/ihr die Projektbeschreibung vor. Er/ Sie entscheidet, ob das Industriepraktikum in Ihren Studiengang passt und von ihm/ihr mitbetreut wird. Bei ihm/ihr erstatten Sie Bericht und geben am Ende eine Ausarbeitung ab. Gegebenenfalls tragen Sie im Rahmen eines Seminars über Ihr Praktikum vor. Anschließend wird Ihnen das externe Praktikum anerkannt.

Beurlaubung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für ein studienrelevantes Praktikum, dessen Dauer einen größeren Teil eines Semesters einnimmt, auch beurlauben lassen können.

Weitere Informationen auf den zentralen TU-Seiten…