Abschlussarbeit und Zeugnis

Studienabschluss in den Lehramtsstudiengängen

Auf dieser Seite finden Lehramtsstudierende aus den Studiengängen Lehramt an Gymnasien und Master of Education alle relevanten Information rund um ihr Abschlussarbeiten, zugeschnitten auf das Fach Mathematik. Diese Seite dient als Ergänzung und ersetzt nicht die Informationen auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung oder der Hessischen Lehrkräfteakademie.

LaG

Hinweise zur wissenschaftlichen Hausarbeit (Antrag, Vorgehen, Abgabe,…) finden Sie auf der Seite der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Bei inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich gerne an Prof. Katja Krüger, indem Sie einen Termin in ihrer Sprechstunde vereinbaren.

Das Studium wird mit der „Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien“ (auch: Erstes Staatsexamen) abgeschlossen, siehe auch die Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Erste Staatsprüfung im Fach Mathematik besteht aus einer mündlichen Prüfung über 60 Minuten oder einer vierstündigen Klausur (im zweiten Fach dann genau umgekehrt). Aktuell setzt sich die Prüfung im Verhältnis 3:2:3 zusammen aus

  • Stochastik,
  • Analysis II oder Lineare Algebra II,
  • Grundlagen des Lehrens und Lernens von Mathematik.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt über das Sekretariat der AG Didaktik.

Bitte teilen Sie Frau Müller mit, ob Sie ihr Examen im Frühjahr oder Herbst ablegen möchten und ob dies schriftlich oder mündlich sein wird. Danach erhalten Sie einen internen Anmeldebogen, den Sie bitte ausgefüllt wieder an das Sekretariat zurückschicken.

Sobald die Termine für die schriftliche und die mündlichen Examensprüfungen feststehen, werden Sie hierüber informiert.

Nachdem Sie Ihre Anmeldeunterlagen von der Hessischen Lehrkräfteakademie erhalten haben, reichen Sie bitte ihr Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift zeitnah bei Frau Müller ein. Sie wird sich um die Unterschriften der Prüfer*innen kümmern.

Weitere Informationen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie in der Studienordnung im Downloadbereich.

MEd

Wenn Sie sich entschieden haben, ob Sie Ihrer Masterthesis in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung angefertigt werden und eine*n Betreuer*in für Ihre Arbeit gefunden haben, sind die folgenden Schritte zur Anmeldung nötig:

  • Im Studienbüro (via Kontaktformular) erhalten Sie das Anmeldeformular mit den Hinweisen zum Ablauf (Abgabe, Abschlussunterlagen etc.)
  • Füllen Sie das Anmeldeformular gemeinsam mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin aus.
  • Leiten Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sogleich an das Studienbüro (via Kontaktformular) weiter.

Im Downloadbereich finden Sie eine LaTeX-Vorlage für das Deckblatt der Thesis.

Beachten Sie, dass eine Abschlussarbeit nicht mehr ausgedruckt und gebunden eingereicht werden muss. Abschlussarbeiten werden seit März 2020 nur noch in elektronischer Form im TUbama-Portal hochgeladen.

Wir empfehlen, den Hochladevorgang frühzeitig zu testen. Ausführliche Informationen finden Sie im TUbama-Portal.

Das Abgabedatum errechnet sich aus dem Anfangsdatum (Datum der Vergabe des Themas) und der Bearbeitungsdauer.

Fällt der Tag der Abgabe auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, muss die Abschlussarbeit dennoch an genau diesem Tag in TUbama hochgeladen werden.

Für Masterarbeiten sind 26 Wochen vorgesehen. Dabei sind 15 ECTS explizit angegeben. Die Abgabefrist ist ebenfalls 6 Monate, so dass die Arbeit erst angemeldet werden sollte, wenn nahezu ausschließlich daran gearbeitet werden kann.

Bei Studierenden in Teilzeit verdoppelt sich die Bearbeitungszeit der Masterarbeit und beträgt 52 Wochen.

Es sind die Noten 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0 und „nicht bestanden“ möglich.

Eine Abschlussarbeit wird von zwei Gutachter*innen bewertet. Mindestens eine*r der beiden muss Mitglied der Professorengruppe (inkl. habilitierte WiMis oder Privatdozent*innen) sein.

Ist Ihr*e Erstgutachter*in Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs, genügt bei der Anmeldung die Unterschrift der Betreuerin bzw. des Betreuers.

Ist Ihr*e Erstgutachter*in Mitglied der Professorengruppe eines anderen Fachbereichs, benötigen wir bei der Anmeldung auch die Unterschrift der Zeitgutachterin bzw. des Zweitgutachters.

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist Mitglied der Professorengruppe des Fachbereichs Mathematik (damit sind auch Privatdozent*innen gemeint).

Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird 1. Gutachter*in. Die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter oder Beisitzer*in kann nach Fertigstellung der Arbeit benannt werden. Es kann ein*e entsprechend qualifizierte*r Mitarbeiter*in (insbesondere auch abgeordnete Lehrer*innen) sein.

2. Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer ist Mitglied der Professorengruppe eines anderen Fachbereichs der TU Darmstadt.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird 1. Gutachter*in. Die 2. Gutachterin bzw. der 2. Gutachter oder Beisitzer*in muss mit der Anmeldung der Arbeit benannt werden. Es kann ein*e entsprechend qualifizierte*r Mitarbeiter*in (insbesondere auch abgeordnete Lehrer*innen) sein.

Die Einstellungen in den pädagogischen Vorbereitungsdienst finden in Hessen jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres statt. Da die Bewerbungsschlusstermine Ausschlussfristen sind, müssen die erforderlichen Bewerbungsunterlagen spätestens zu den angegebenen Bewerbungsschlussterminen online hochgeladen sein.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Lehrkräfteakademie Hessen.

Beginnen Sie Ihren Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die dort geltenden Bewerbungsfristen und –abläufe.

Ist die Abschlussarbeit die letzte Leistung, empfehlen wir, auch die Gutachter*innen über die Fristen (Bewerbungsschlusstermin, Zeugniserstellung) zu informieren und abzusprechen, wann die Abgabe erfolgen soll und wann das Gutachten im Studienbüro eingehen muss, damit die Abschlussunterlagen rechtzeitig erstellt werden können.

Ist eine andere Prüfung die letzte Leistung, sollte spätestens sechs Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) diese letzte Leistung an das Studienbüro gemeldet werden,

Die Erstellung der Abschlussunterlagen benötigen in der Regel vier Wochen.

Bitte halten Sie das Studienbüro auf dem Laufenden, wann voraussichtlich die letzte Leistung (Prüfung oder Abschlussarbeit) erbracht wird, damit hier entsprechend schnell reagiert werden kann.

Ist abzusehen, dass Sie die Bewerbungsfrist (z. B. Bearbeitungszeit endet nach Ende der Bewerbungsfrist) nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend bei der Lehrkräfteakademie Hessen um ggf. zusammen nach einer Lösung zu suchen.

Nach Erhalt des Abschlusszeugnisses sollten Sie sich selbst exmatrikulieren.

Informationen dazu finden Sie auf den zentralen Seiten der TU.