Während eines Auslandsaufenthaltes erbrachte Module werden angerechnet, sofern folgende allgemeine Bedingungen erfüllt sind:
- Die ausländischen Leistungen entsprechen in Inhalt und Anforderungen denjenigen des mathematischen Studiengangs der TU Darmstadt, auf den sie angerechnet werden sollen.
- Die anzurechnenden Module überschneiden sich nicht wesentlich mit anderen Prüfungsinhalten, die in Darmstadt für den Studiengang (oder seine Zulassungsvoraussetzungen) erbracht werden müssen.
- Da an den meisten ausländischen Universitäten keine Seminare angeboten werden, werden ähnliche Veranstaltungen mit hohem Anteil an aktivem Lernen hierfür anerkannt. Dies können Projekte, schriftliche Arbeiten oder individuell betreute Lektürekurse (reading courses) etc. sein. Seminare werden immer mit 5 ECTS anerkannt, so dass zusätzliche Leistungen verlangt werden können, falls die Partneruniversität weniger Punkte vergibt.
- Abschlussarbeiten werden nicht direkt aus dem Ausland anerkannt, sondern können wie am Fachbereich geschriebene Arbeiten behandelt werden (siehe Abschnitt 4).
- Die spezifischen Regelungen für den betreffenden Studiengang aus Abschnitt 4 werden berücksichtigt.
- Für die Anerkennung ist ein Prüfungsplan erforderlich.
Im Ausland erbrachte Leistungen werden ohne Note angerechnet. Eine Ausnahme ist hier nur möglich, wenn die Prüfungskommission ein vergleichbares Notenniveau an der Gastuniversität festgestellt hat. Dies ist nur für Universitäten mit Double-Degree-Abkommen gegeben.
Du solltest vor Antritt des Auslandsaufenthalts deineStudienplanung im Ausland mit den Auslandskoordinatoren besprechen. Dennoch ist durch die Absprache die Anerkennung nicht ohne Weiteres gesichtert. Eine verbindliche Zusage kannst du erst nach Ihrer Rückkehr nach Darmstadt und nach Sichtung der Veranstaltungsmaterialien durch die Auslandsbeauftragten erhalten. In Zweifelsfällen wird die Prüfungskommission hinzugezogen.
Im Erasmus+-Programm ist die Absprache der Studienplanung verpflichtend und wird durch die Abzeichung des Learning Agreements dokumentiert. Dieses ist für den Erhalt des Erasmus+-Stipendiums Voraussetzung.
Es soll auf einen insgesamt sinnvollen Studienplan geachtet werden. Dabei werden Inhaltsbeschreibungen der Kurse an der Gastuniversität zu Rate gezogen, die die Studierenden vorlegen. Ferner wird die Einstufung in den Darmstädter Studiengang besprochen. Für die Anerkennung in eine Wahlbereich ist es nicht notwendig eine äquivalente Veranstaltung an der TU vorzuweisen.
Zu prüfen sind folgende Punkte:
- Haben die gewählten Veranstaltungen das passende Niveau zur Anrechnung auf eine Prüfung im Darmstädter Studiengang?
- Sind die Überschneidungen mit anderen belegten Veranstaltungen klein genug? (Sie sollen nicht mehr als ein Drittel der anzurechnenden Veranstaltung betreffen.)
- In welche Kategorie der Studienordnung fallen die Veranstaltungen (Mathematik oder Informatik, rein oder angewandt, Forschungsgebiet, etc.)?
- Muss für Nebenfachveranstaltungen das Votum eines anderen Fachbereichs eingeholt werden? In Zweifelsfällen richten wir uns nach der Empfehlung dieses Fachbereichs.
- In welchem Gebiet wird eine Abschlussarbeit angestrebt, wo soll sie geschrieben werden? Bereiten die gewählten Veranstaltungen sinnvoll auf die Arbeit vor?
Änderungen während des Auslandsaufenthaltes werden zwischen Studierenden und Auslandskoordinatoren abgesprochen und fixiert, üblicherweise per Email. Alle Absprachen werden von den Studierenden gesammelt.
Die Anerkennung erfolgt nach Rückkehr im persönlichen Gespräch mit der Auslandskoordination. Bring dafür bitte den offiziellen Leistungsspiegel der Gastuniversität sowie Modulbeschreibungen und alle schriftlichen Unterlagen (Skripte, Übungen, handschriftliche Aufzeichnungen) mit. Das Anerkennungsformular wird dann zusammen mit dem Leistungsspiegel der Prüfungskommission zur Überprüfung vorgelegt und danach in TUCaN verbucht.
Im Zeugnis werden Leistungen gekennzeichnet, die aus einem Auslandsstudium angerechnet wurden. Die Gast-Universität wird genannt.