Anerkennung

Regelungen zur Anerkennung

Der Fachbereich Mathematik unterstützt Studierende dabei, ein Jahr im Ausland zu studieren. Die folgenden Regelungen sollen die Anerkennung von Leistungen im Bachelor- und Masterstudiengang erleichtern, die während eines Studienjahres im Ausland erbracht wurden. Schon die Nominierung zum Austauschstudium schließt von Seiten der Studierenden die Verpflichtung ein, das Studienvorhaben mit einem Betreuer so abzusprechen, wie es in diesen Regelungen beschrieben wird. Auch im Falle eines selbstorganisierten Aufenthaltes sollte genauso vorgegangen werden, um die Anerkennung von Leistungen sicherzustellen.

Während eines Auslandsaufenthaltes erbrachte Module werden angerechnet, sofern folgende allgemeine Bedingungen erfüllt sind:

  • Die ausländischen Leistungen entsprechen in Inhalt und Anforderungen denjenigen des mathematischen Studiengangs der TU Darmstadt, auf den sie angerechnet werden sollen.
  • Die anzurechnenden Module überschneiden sich nicht wesentlich mit anderen Prüfungsinhalten, die in Darmstadt für den Studiengang (oder seine Zulassungsvoraussetzungen) erbracht werden müssen.
  • Da an den meisten ausländischen Universitäten keine Seminare angeboten werden, werden ähnliche Veranstaltungen mit hohem Anteil an aktivem Lernen hierfür anerkannt. Dies können Projekte, schriftliche Arbeiten oder individuell betreute Lektürekurse (reading courses) etc. sein. Seminare werden immer mit 5 ECTS anerkannt, so dass zusätzliche Leistungen verlangt werden können, falls die Partneruniversität weniger Punkte vergibt.
  • Abschlussarbeiten werden nicht direkt aus dem Ausland anerkannt, sondern können wie am Fachbereich geschriebene Arbeiten behandelt werden (siehe Abschnitt 4).
  • Die spezifischen Regelungen für den betreffenden Studiengang aus Abschnitt 4 werden berücksichtigt.
  • Für die Anerkennung ist ein Prüfungsplan erforderlich.

Im Ausland erbrachte Leistungen werden ohne Note angerechnet. Eine Ausnahme ist hier nur möglich, wenn die Prüfungskommission ein vergleichbares Notenniveau an der Gastuniversität festgestellt hat. Dies ist nur für Universitäten mit Double-Degree-Abkommen gegeben.

Du solltest vor Antritt des Auslandsaufenthalts deineStudienplanung im Ausland mit den Auslandskoordinatoren besprechen. Dennoch ist durch die Absprache die Anerkennung nicht ohne Weiteres gesichtert. Eine verbindliche Zusage kannst du erst nach Ihrer Rückkehr nach Darmstadt und nach Sichtung der Veranstaltungsmaterialien durch die Auslandsbeauftragten erhalten. In Zweifelsfällen wird die Prüfungskommission hinzugezogen.

Im Erasmus+-Programm ist die Absprache der Studienplanung verpflichtend und wird durch die Abzeichung des Learning Agreements dokumentiert. Dieses ist für den Erhalt des Erasmus+-Stipendiums Voraussetzung.

Es soll auf einen insgesamt sinnvollen Studienplan geachtet werden. Dabei werden Inhaltsbeschreibungen der Kurse an der Gastuniversität zu Rate gezogen, die die Studierenden vorlegen. Ferner wird die Einstufung in den Darmstädter Studiengang besprochen. Für die Anerkennung in eine Wahlbereich ist es nicht notwendig eine äquivalente Veranstaltung an der TU vorzuweisen.

Zu prüfen sind folgende Punkte:

  • Haben die gewählten Veranstaltungen das passende Niveau zur Anrechnung auf eine Prüfung im Darmstädter Studiengang?
  • Sind die Überschneidungen mit anderen belegten Veranstaltungen klein genug? (Sie sollen nicht mehr als ein Drittel der anzurechnenden Veranstaltung betreffen.)
  • In welche Kategorie der Studienordnung fallen die Veranstaltungen (Mathematik oder Informatik, rein oder angewandt, Forschungsgebiet, etc.)?
  • Muss für Nebenfachveranstaltungen das Votum eines anderen Fachbereichs eingeholt werden? In Zweifelsfällen richten wir uns nach der Empfehlung dieses Fachbereichs.
  • In welchem Gebiet wird eine Abschlussarbeit angestrebt, wo soll sie geschrieben werden? Bereiten die gewählten Veranstaltungen sinnvoll auf die Arbeit vor?

Änderungen während des Auslandsaufenthaltes werden zwischen Studierenden und Auslandskoordinatoren abgesprochen und fixiert, üblicherweise per Email. Alle Absprachen werden von den Studierenden gesammelt.

Die Anerkennung erfolgt nach Rückkehr im persönlichen Gespräch mit der Auslandskoordination. Bring dafür bitte den offiziellen Leistungsspiegel der Gastuniversität sowie Modulbeschreibungen und alle schriftlichen Unterlagen (Skripte, Übungen, handschriftliche Aufzeichnungen) mit. Das Anerkennungsformular wird dann zusammen mit dem Leistungsspiegel der Prüfungskommission zur Überprüfung vorgelegt und danach in TUCaN verbucht.

a) Bachelor (Prüfungsordnung 2011)

Im Auslandsjahr werden typischerweise Module des Wahlpflichtbereichs absolviert. Die Inhalte können frei gewählt und zusammengestellt werden. Die in der Ordnung für die einzelnen Bereiche geforderten Leistungspunkte müssen aber erreicht oder überschritten werden. Die Bestimmungen der Prüfungsordnung werden sinngemäß auf andere Modulgrößen der Partneruniversitäten angepasst. Genauer sollen in der Regel folgende Anforderungen erfüllt sein, die an die Stelle entsprechender Regelungen der Prüfungsordnung für die jeweilige Studienrichtung treten:

  • Mathematik und Mathematik bilingual
    • mindestens je 6 Punkte (statt 9) aus zwei der vier Bereiche A-D
    • mindestens 6 Punkte (statt 9) aus den übrigen zwei Bereichen
  • Wirtschaftsmathematik und Mathematics with Economics
    • Die beiden Pflichtmodule des 3. Jahres, Einführung in die Optimierung und Wahrscheinlichkeitstheorie, können durch entsprechende Module abgedeckt werden, die dann mit 9 ECTS angerechnet werden.
    • Darüber hinaus wird eine Wahlpflichtveranstaltung aus den Gebieten Optimierung oder Stochastik eingebracht (statt 5 Leistungspunkte).

Die Einstufung in die vier Bereiche A-D soll sich an folgenden Inhalten orientieren:

  • A: Reine Mathematik: diskrete und stetige Strukturen
  • B: Reine Mathematik: differenzierbare Strukturen
  • C: Angewandte Mathematik: Optimierung und Numerik
  • D: Angewandte Mathematik: Stochastik

Erst bei der Anerkennung wird endgültig entschieden, worauf die Module angerechnet werden. Bei einem Auslandsaufenthalt im Bachelor können daher auch Module zur späteren Anrechnung im Master reserviert werden. Dabei zählen sie nicht zum 30 CP-Kontingent von an der TU Darmstadt angemeldeten Modulen, die im Vorgriff auf den Master belegt werden können.

b) Master

Die im Ausland belegten Module müssen mit den Auslandskoordinatoren genauer abgesprochen werden. Dabei hängt das Vorgehen vom Bereich der Prüfungsordnung ab, auf den angerechnet werden soll:

  • In Ergänzungsbereich und Nebenfach wird auf ein zum Master-Studiengang passendes Niveau geachtet. Im Ergänzungsbereich werden statt der 9 Leistungspunkte aus bestimmten Forschungsgebieten nur 6 gefordert, die vorgeschriebene Gesamtpunktzahl bleibt aber ungeändert. Im Nebenfach kann es nötig werden, die Zustimmung eines Fachvertreters einzuholen. Als Studium Generale können insbesondere Sprachkurse gewählt werden.
  • Für mathematische Vertiefungsmodule wird die Zustimmung eines Vertreters des jeweiligen Schwerpunkts nötig. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausland gewählten Veranstaltungen zusammen mit eventuell in Darmstadt gehörten Modulen die Voraussetzung schaffen, um in Darmstadt eine Master-Arbeit im entsprechenden Forschungsgebiet zu schreiben. Die Vereinbarung über die Prüfung wird vor Beginn des Auslandsstudiums auf dem vom Fachbereich zur Verfügung gestellten Formular vom Fachvertreter unterschrieben. („Die Inhalte der Lehrveranstaltungen … werden von mir zur Prüfung angeboten.“ Die Auslandsveranstaltungen werden unter „Weitere Inhalte“ aufgeführt.)
  • Bei der Prüfung eines mathematischen Vertiefungsmoduls (18 ECTS) können Module aus dem Ausland auch als ein Prüfungsteil eingehen. Dies wird ebenfalls vor Beginn des Auslandsjahres auf dem zuvor genannten Formular festgehalten, wobei die ausländische Punktzahl (oder das ECTS-Äquivalent) angegeben wird. In diesem Fall wird die Modulnote nur über den in Darmstadt geprüften Teil ermittelt, und das Modul geht mit einem Gewicht in die Endnote ein, die dem in Darmstadt geprüften Teil entspricht.
  • Bei Vertiefungen in anderen Fächern (in der Studienrichtung Mathematik mit einem nicht-mathematischen Vertiefungsfach) soll nach Absprache mit dem Auslandskoordinator möglichst genauso vorgegangen werden, d.h. die Anerkennung ist nur nach Absprache mit Fachvertretern möglich.

Abschlussarbeiten

An vielen ausländischen Universitäten gibt es keine Abschlussarbeiten im Bachelor. Dennoch ist die Anfertigung von Bachelor-Arbeiten oder sogar Masterarbeiten im Ausland wünschenswert. Die folgenden Regelungen sollen dazu Möglichkeiten schaffen.

In Betracht kommen mit einem*r ausländischen Betreuer*in individuell vereinbarte Arbeiten oder im Umfang passende Projekte mit Abschlussbericht. Solche Arbeiten können wie eine am Fachbereich geschriebene Arbeit benotet in Ihren Abschluss eingehen, wenn folgendes beachtet wird:

  • Ein*e Professor*in des Fachbereichs wird vor Beginn der Arbeit konsultiert und befürwortet Thema und Umfang der Arbeit und findet sich bereit, als hiesige*r Betreuer*in mitzuwirken.
  • Nach Möglichkeit wird die Arbeit im Ausland benotet oder der ausländische Betreuer schreibt ein Gutachten.
  • Die*er Professor*in des Fachbereichs wirkt als Gutachter*in für die Arbeit und bestimmt die Endnote unter Berücksichtigung der ausländischen Bewertung. Dabei wird darauf geachtet, dass der Umfang den geforderten Leistungspunkten entspricht.

Im Zeugnis werden Leistungen gekennzeichnet, die aus einem Auslandsstudium angerechnet wurden. Die Gast-Universität wird genannt.