Personalbüro

Personalbüro

Das Personalbüro kümmert sich um alle Belange der Beschäftigten, vom Eintritt bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Auf dieser Seite haben wir verschiedene Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, die häufig für Beschäftigte von Interesse sind. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter personal@math.tu-darmstadt.de. Informationen für Übungsleiter:innen finden Sie unter FAQ Übungsleiter:innen

Unter Stellenausschreibungen finden Sie sowohl Informationen zu Ausschreibungen für hauptamtliches Personal als auch für Hilfskräfte.

Unter Downloads finden Sie verschiedene Dokumente und Vorlagen, welche regelmäßig genutzt werden müssen.

Für alle Beschäftigten

Die Sozialversicherungsnummer = Rentenversicherungsnummer wird Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung oder ihrer Krankenkasse mitgeteilt. Sie ist immer gleich aufgebaut: _ _ TTMMJJX _ _ _

TTMMJJ = Ihr Geburtsdatum

X = Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens (Geburtsname)

Die Steuer-ID ist eine einmalig Ihnen zugeteilte und lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer. Seit geraumer Zeit erhalten bereits neugeborene Menschen einen entsprechenden Brief vom Bundeszentralamt für Steuern. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite BZSt.

Wenn Sie weder verheiratet sind, noch Kinder haben, dann haben Sie Steuerklasse I oder VI.

Steuerklasse I haben Sie, wenn dies Ihre Haupttätigkeit ist (Studieren ist keine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit)

Steuerklasse VI haben Sie, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber mit einer der Steuerklassen I bis V tätig sind.

Verheiratete Menschen haben entweder beide Steuerklasse IV (mit oder ohne Faktorverfahren) oder auf Antrag jeweils III bzw. V.

Die Steuerklasse II haben alleinerziehende Menschen mit Kindern.

Konfession meint Ihre Religionszugehörigkeit z.B. katholisch, evangelisch, jüdisch, muslimisch usw.

Hilfskräfte sind verpflichtet, ihre Arbeitszeit mit einem Stundenzettel wöchentlich zu dokumentieren und zu unterschreiben, auch wenn keine Arbeit geleistet wurde.

Hilfe bei der Dokumentation bietet das Stundentool, das vor Beginn des Semesters im Downloadbereich des Dekanats zur Verfügung gestellt wird und das für das Semester die Stundenzettel gemäß Vertrag erstellt. Assistent*innen müssen die Stundenzettel einsammeln, das Deckblatt unterschreiben und die Stundenzettel als pdf ans Personalbüro schicken. Die Stunden verschiedener Veranstaltungen können gemeinsam dokumentiert werden und müssen nur von einer Assistenz unterschieben werden.

Die Stundenzettel werden unter folgender Adresse eingereicht:

Rückfragen zum Tool beantwortet Tina Rudolph

Für studentische Hilfskräfte

Spätestens fünf Wochen vor Tätigkeitsantritt müssen Sie Ihre vollständigen Einstellungsdokumete im Personalbüro abgeben, andernfalls kann der Vertrag nicht rechtzeitig erstellt werden.

Sie sind neu bei uns am Fachbereich Mathematik?

  • Aktueller Lebenslauf
  • Fragebogen zur Tätigkeit (pro Veranstaltung einen Fragebogen ausfüllen)
  • Personalbogen
  • Sozialversicherungsbogen
  • ELStAM-Formular
  • Studienbescheinigung (kein Studienausweis) für das WiSeSe 23/24
  • Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern (oder vorläufige Fiktions-bescheinigungund spätere Nachreichung der Aufenthaltsbescheinigung

Sie waren bereits bei uns beschäftigt?

  • Fragebogen zur Tätigkeit
  • Studienbescheinigung (kein Studienausweis) für das WiSe 23/24
  • Sozialversicherungsbogen
  • ELStAM Formular, wenn eine Pause zwischen Ihren Beschäftigungen liegt und der neue Vertrag nicht anschließt.

Diese Unterlagen schicken Sie per E-Mail an: personal@math.tu-darmstadt.de, eine Abgabe in Papierform ist nicht notwendig.

Fehlen Ihnen Unterlagen (Studienbescheinigung, Aufenthaltstitel) zur Vollständigkeit, können Sie diese bis eine Woche vor Vertragsbeginn nachreichen

Alle relevanten Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten Sie Ihren Vertrag vom Personalbüro per Post sowie die Fristen zur Rücksendung – bitte halten Sie diese ein.

Ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag dürfen Sie nicht für uns tätig werden. Sollten Sie bis zwei Wochen vor Beginn Ihres Arbeitsvertrags keine Post erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Personalbüro.

Wenn Sie keine Lehraufgabe übernehmen, erhalten Sie auch bei erneutem Einsatz den niedrigeren Vergütungssatz, sofern es sich nicht um eine Aufstockung auf einen Lehrvertrag handelt.

Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Dezernat VII.

Als Hilfskraft steht Ihnen Urlaub gemäß dem gearbeiteten Stundenumfang zu. Genauere Informationen zur Berechnung finden Sie auf den Seiten des Dezernat VII.

Als Übungsleiter*in wird der Urlaubssanspruch finanziell abgegolten, um Ausfällen während des Semesters vorzubeugen.

Um ein Arbeitszeugnis für Ihre Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Fachbereich zu beantragen, kontaktieren Sie bitte Tina Rudolph.

Sie können die Bedingungen der Beschäftigung an der TU in folgendem Leitfaden (wird in neuem Tab geöffnet) nachlesen oder auf den Seiten des Dezernat VII.

Für hauptamtliche Stellen

Ja. Wir versenden üblicherweise innerhalb weniger Werktage eine individuelle Eingangsbestätigung. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine erhalten haben, fragen Sie bitte bei uns nach.

Die Anzahl der Übungsleiter*innen können Sie im Assistenzplan des kommenden Semesters nachsehen, anschließend werden zentrale Bewerbungen weitergeleitet. Es gibt auch die Möglichkeit, Hilfskräfte einzustellen, die mit einem gewissen Umfang bei der Korrektur der eigenen Übungsgruppe entlasten, aber keine Übung übernehmen.

Zum einen gibt es ein zentrales Bewerbungsportal, über das Bewerbungen an Sie weitergeleitet werden. Bitte informieren Sie Tina Rudolph unbedingt, wenn Ihre Stellen alle besetzt sind oder Sie jemanden nicht einstellen, damit die Bewerber:innen wieder dem zentralen Pool zugeführt werden können. Sagen Sie bitte auch frühzeitig Bescheid, wenn Sie noch viele offene Stellen haben.

Sie sollten zudem andere Möglichkeiten ausschöpfen, Übungsleiter:innen anzuwerben. Sie können:

  • Am besten weisen Sie Ihre Studierenden auf den Beginn der Einstellungsphase hin. Dabei können Sie gute Studierende direkt bzw. über die Übungsleiter:innen ansprechen.
  • Über die vorigen Assistent:innen Kontakt mit den Übungsleiter:innen aufnehmen die die Veranstaltung bereits betreut haben, und die eigenen Übungsleiter:innen fragen, ob sie weitermachen.
  • Werbung in Foren voriger Veranstaltung (z.B. Forum der Informatiker) machen. Besonders hilfreich, um Studierende aus anderen Fachbereichen oder für fortgeschrittene Veranstaltungen zu erreichen.

Die Unterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor Tätigkeitsbeginn beim Personalbüro eingereicht werden. Tätigkeitsbeginn ist regulär zum 1. eines Monats. Einstellungen zum 15. sind zu vermeiden.

Dazu müssen Sie die ausgefüllte Liste Beantragung der Hilfskräfte einreichen und Ihre Hilfskräfte auf die einzureichenden Dokumente hinweisen (siehe Welche Dokumente muss ich als Hilfskraft vor Tätigkeitsbeginn einreichen?)

Informieren Sie sich hierzu auf der Seite des Dezernat III. Hier finden Sie entsprechende Dokumente.

Bitte buchen Sie Reisen mit der Bahn nur über das Kundenportal der TU Darmstadt. Hier erfahren Sie, wie sich registrieren lassen können.

Es werden regelmäßig Kurse der internen Weiterbildung angeboten, um sich als Ersthelfer*in qualifizieren zu lassen. Informieren Sie einfach im Kurskatalog.

Der Fachbereich freut sich sehr über alle neuen Ersthelfer*innen!

Bitte melden Sie Ihrem Vorgesetzten umgehend, wenn eine Schwangerschaft vorliegt, da sie dann besonderen Arbeitsschutz genießen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung von Elternzeit und Checklisten für werdende Eltern.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die TU finden Sie bei der Servicestelle Familie.

Wenn Sie nicht Mitarbeiter*in des Dekanats sind, sind Sie an feste Arbeitszeiten gebunden.

Sollten Sie aufgrund von Krankheit nicht pünktlich erscheinen können, müssen Sie dies umgehend Ihrem Vorgesetzten melden.

Bei länger als drei Kalendertagen bestehender Arbeitsunfähigkeit muss die spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden allgemeinen Arbeitstag, d.h. spätestens am 4. Tag (Wochenenden und arbeitsfreie Tage zählen dazu und werden mitgerechnet, soweit sie von Arbeitsunfähigkeitstagen eingeschlossen sind) der Dienststelle, über die bestehende Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus welcher sich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergibt.

Ein Vorlage der Krankmeldung finden Sie unter Downloads

Bei Vollzeitbeschäftigung stehen Ihnen 30 Tage Erholungsurlaub zu. Bei Teilzeitbeschäftigung wird anteilig berechnet, je nach der Anzahl von Arbeitstagen pro Woche.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Vorlage für den Urlaubsantrag finden Sie unter Downloads