Frauenfördermittel

Pro Person und Jahr fördern wir Mitarbeiterinnen und Studentinnen im Rahmen des hessischen Reisekostengesetzes in der Regel bis zu einem Betrag von 700 Euro.

Bei der Vergabe der Frauenfördermittel orientiert sich die Frauenfördermittelkommission an den Leitlinien zur Verwendung der Frauenfördermittel (wird in neuem Tab geöffnet) .

Bezüglich der Teilnahme von Mitarbeiterinnen an Konferenz- und Tagungsreisen muss zudem begründet werden, warum die Reise nicht aus AG-Mitteln finanziert werden kann. Bei einer Teilnahme an ProProfessur wird die Teilnahmegebühr zusätzlich erstattet. Im Fall von Studentinnen fördern wir nichts, was üblicherweise Bestandteil des Studiums ist.

Beispiele für geförderte Maßnahmen sind Teilnahmen an den Veranstaltungen von:

  • Mentoring Hessen
  • SciMento
  • Femtec

Beantragung

Anträge auf Zuschüsse aus den Frauenfördermitteln können jederzeit gestellt werden. Zur Beantragung von Frauenfördermitteln schicken Sie bitte den Antrag (wird in neuem Tab geöffnet) an die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs Mathematik.

Die bewilligte Förderung wird schriftlich mitgeteilt.

Nach Teilnahme an der geförderten Veranstaltung lassen Sie uns bitte alle erforderlichen Belege im Original und den Auszahlungsantrag zukommen. Gerne können Sie die Unterlagen in den Postkasten der Gleichstellungsbeauftragten im Raum K 209 legen oder uns per Post zusenden.