Sie müssen Ihre Prüfungspläne nicht genehmigen lassen.
Bitte beachten Sie: Viele Studierende haben sich gewünscht, nicht mehr Prüfungspläne zur Genehmigung einreichen zu müssen, damit dann Module freigeschaltet werden. Nach gründlicher Diskussion im Fachbereich entfällt jetzt die Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass die Verantwortung der Studienplanung noch mehr in Ihre Hände übergeht. Die Prüfungsordnungen gelten weiterhin und Sie können ihr Studium nur dann erfolgreich beenden, wenn Sie Ihrer Prüfungsordnung gemäß die Module belegen.
Ausnahmen
Prüfungspläne müssen weiterhin eingereicht werden, wenn
- Sie im Ausland waren und Leistungen anerkannt haben möchten,
- Sie im Studiengang Master of Education eingeschrieben sind,
- Sie Masterstudierende*r sind und Ihren Bachelor-Abschluss an einer anderen Universität erworben haben.