Aussetzung der Attestpflicht
Bis Ende des Sommersemesters 2020 müssen im Zuge einer Krankmeldung vor einer Prüfung keine Atteste eingereicht werden. Kommunizieren Sie Ihre Krankmeldung per E-Mail an das Studienbüro.
Mathematik
Auf dieser Seite finden Sie die An- und Abmeldemodalitäten zu Prüfungen sowie verschiedenen Modulformen. Weiterhin informieren wir über die Pflicht zur Einreichung von Attesten. Ab sofort können Atteste auch über ein Onlineformular abgegeben werden. Bei Fragen steht Ihnen das Studienbüro jederzeit zur Verfügung.
Bis Ende des Sommersemesters 2020 müssen im Zuge einer Krankmeldung vor einer Prüfung keine Atteste eingereicht werden. Kommunizieren Sie Ihre Krankmeldung per E-Mail an das Studienbüro.
Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen findet zu den entsprechenden Anmeldezeiträumen (siehe Termine und Fristen) über das elektronische Campusmanagement-System TUCaN statt.
Bitte lesen Sie diese Hilfe und FAQ zu TUCaN!
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für die Fachprüfung oder Studienleistung eines Moduls, das sich über mehrere Semester erstreckt, anmelden wollen (z.B. Analysis oder Lineare Algebra), kann es notwendig sein, zuerst in das Semester, in dem das Modul angemeldet wurde, zu wechseln.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Eine Abmeldung von Prüfungen ist grundsätzlich bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. Von schriftlichen Prüfungen können Sie sich online über TUCaN abmelden. Bei mündlichen Prüfungen muss eine eventuelle Abmeldung mit dem entsprechenden Rücktrittsformular (siehe Downloadbereich) schriftlich über das Studienbüro erfolgen. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig abmelden und treten die Prüfung nicht an, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet.
Manche Module werden in zwei Sprachen angeboten. Ein Wechsel ist möglich, wenden Sie sich dazu bitte direkt an das Studienbüro.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das Beginn und Ende der Erkrankung sowie die Prüfungsunfähigkeit (!) ausweist. Das Attest darf nicht handschriftlich erstellt sein und muss Unterschrift und Stempel des ausstellenden Arztes tragen. Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert! Das Attest ist nach drei Kalendertagen, spätestens an dem darauffolgenden Werktag, beim Studienbüro vorzulegen (APB § 15 Abs. (2)). Dies ist nun auch über das Onlineformular möglich.
Weitere Informationen auf den Seiten des Dezernats II
Bitte geben Sie bei Einreichung des Attests folgende Informationen an:
Hierfür können Sie zusätzlich auch das Rücktrittsformular (siehe Downloadbereich) verwenden und darauf den Rücktritt mit Attest ankreuzen.
Zur Wahrung der Frist kann das Attest in eingescannter Form per E-Mail oder durch das Onlineformular an das Studienbüro geschickt werden.