Allgemeine Informationen
TUCaN
Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen findet zu den entsprechenden Anmeldezeiträumen (siehe ) über das elektronische Campusmanagement-System Termine und Fristen statt. TUCaN
Bitte lesen Sie diese Hilfe und FAQ zu TUCaN!
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für die Fachprüfung oder Studienleistung eines Moduls, das sich über mehrere Semester erstreckt, anmelden wollen (z.B. Analysis oder Lineare Algebra (PO 2011)), kann es notwendig sein, zuerst in das Semester, in dem das Modul angemeldet wurde, zu wechseln.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das . Studienbüro
Abmeldung von Prüfungen
Eine Abmeldung von Prüfungen ist grundsätzlich bis 8 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich. Von schriftlichen Prüfungen können Sie sich online über TUCaN abmelden. Bei mündlichen Prüfungen muss wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Sollten Sie sich nicht rechtzeitig abmelden und treten die Prüfung nicht an, so wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet. Studienbüro.
Bei der Abmeldung von mündlichen Prüfungen informieren Sie auch bitte immer Ihre*n Prüfer*in.
Module in mehreren Sprachen
Manche Module werden in zwei Sprachen angeboten. Ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Ein Sprachwechsel ist grundsätzlich nur einmal möglich.
Ein Wechsel von einem englischen auf ein deutsches Modul ist ohne Auflagen möglich, erbrachte Studienleistungen und Fehlversuche werden übertragen.
Ein Wechsel von einem deutschen auf ein englisches Modul erfordert ggf. Auflagen, z.B. erneutes Erbringen einer Studienleistung. Fehlversuche werden übertragen.
Ein Sprachwechsel kann formlos über das beantragt werden. Kontaktformular im Studienbüro
Krankheitsbedingter Rücktritt
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das Beginn und Ende der Erkrankung sowie die Prüfungsunfähigkeit (!) ausweist. Das Attest darf nicht handschriftlich erstellt sein und muss Unterschrift und Stempel des ausstellenden Arztes tragen. Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert! Das Attest ist nach drei Kalendertagen, spätestens an dem darauffolgenden Werktag, beim Studienbüro vorzulegen (APB § 15 Abs. (2)). Dies ist nun auch über das möglich. Onlineformular
Weitere Informationen auf den Seiten des Dezernats II
Bitte geben Sie bei Einreichung des Attests folgende Informationen an:
- Matrikelnummer
- Name und Datum der Prüfung(en)
Hierfür können Sie zusätzlich auch das Rücktrittsformular (siehe ) verwenden und darauf den Rücktritt mit Attest ankreuzen. Downloadbereich
Zur Wahrung der Frist kann das Attest in eingescannter Form durch das an das Studienbüro geschickt werden. Onlineformular