Prüfungspläne, Zeugnisanträge und Freischaltung von Modulen
Sie müssen Ihre Prüfungspläne nicht genehmigen lassen.
Bitte beachten Sie: Viele Studierende haben sich gewünscht, nicht mehr Prüfungspläne zur Genehmigung einreichen zu müssen, damit dann Module freigeschaltet werden. Nach gründlicher Diskussion im Fachbereich entfällt jetzt die Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass die Verantwortung der Studienplanung noch mehr in Ihre Hände übergeht. Die Prüfungsordnungen gelten weiterhin und Sie können ihr Studium nur dann erfolgreich beenden, wenn Sie Ihrer Prüfungsordnung gemäß die Module belegen.
Ausnahmen
Prüfungspläne müssen weiterhin eingereicht werden, wenn
- Sie im Ausland waren und Leistungen anerkannt haben möchten,
- Sie im Studiengang Master of Education eingeschrieben sind,
- Sie Masterstudierende*r sind und Ihren Bachelor-Abschluss an einer anderen Universität erworben haben.
Zeugnisantrag im Bachelor
Im Zeugnisantrag zum Ende Ihres Bachelorstudiums müssen Sie erklären, welche der von Ihnen abgelegten Module in Ihren Abschluss eingehen sollen. Gleichzeitig sollen Sie für Ihr anstehendes Masterstudium angeben, welche Mathematikmodule, welche Nebenfachmodule und welche nichtmathematischen Vertiefungsveranstaltungen Sie zu belegen planen (bei noch zu genehmigenden Vertiefungen/Nebenfächern sofern das entsprechend des Genehmigungsstatus schon möglich ist). Dies dient einerseits dazu, sicherzustellen, dass Sie direkt nach einer Umschreibung in den Master sich ohne Verzögerung zu den Modulen anmelden können, und andererseits dazu, bei eventuellen Nebenfach- oder Studienrichtungswechseln die Notwendigkeit von Auflagen zu prüfen. Der Zeugnisantrag soll spätestens mit der Bewerbung für den Master-Studiengang, also bis 15.03. bzw. 15.09. im Studienbüro eingehen, damit ein reibungsloser Übergang in den Master gewährleistet ist.
Wenn Sie im Bachelor Prüfungen abgelegt haben, die Sie nicht in Ihren Master einbringen wollen, sind diese automatisch freiwillige Zusatzleistungen in Ihrem Bachelor und können nicht mehr im Master eingebracht werden. Module für den mathematischen Ergänzungsbereich im Master müssen über den Wahlpflichtbereich Mathematik angemeldet werden. Erst mit dem Zeugnisantrag legen Sie fest, ob Sie das Modul im Bachelor oder im Master einbringen wollen oder ob es in zusätzliche Leistungen verschoben werden soll. Module für das Nebenfach können später nicht mehr getauscht werden bzw. wenn sie im Bachelor erbracht wurden, können sie nicht in den Master geschoben werden. Sie bleiben Bestandteil in dem Bereich, in dem sie angemeldet wurden.
Prüfungspläne und Zeugnisantrag im Master
Haben Sie Ihren Bachelor an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach abgeschlossen, müssen Sie zu Beginn Ihres Master-Studiums einen kompletten ersten Prüfungsplan zusammen mit einem Leistungsspiegel Ihres Bachelor-Abschlusses einreichen (bei noch zu genehmigenden Vertiefungen/Nebenfächern sofern das entsprechend des Genehmigungsstatus schon möglich ist).
Am Ende Ihres Studiums müssen Sie einen Zeugnisantrag abgeben. Wenn Sie vor Erstellung des Zeugnisses eine Studienabschlussbescheinigung benötigen, um etwa eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu beginnen, muss der Zeugnisantrag sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei uns eingehen. Zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit sollte die letzte Leistung an das Studienbüro gemeldet werden (z.B. 4,0-Bescheinigung über bestandene Master-Thesis). Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wann Sie voraussichtlich ihre letzte Leistung (Prüfung oder Abschlussarbeit) erbringen, damit wir entsprechend schnell reagieren können. Das Zeugnis selbst benötigt bis zu vier Wochen, nachdem das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Gutachten zur Master-Thesis) bei uns eingegangen ist.
Freischalten von Modulen
Sie müssen die Freischaltung der nicht Pflicht-Module beantragen.
Ein guter Zeitpunkt für die Beantragung der Modulfreischaltung ist:
- Bachelor:
- Wahlpflichtbereich: Ende des vierten Semesters
- Vorgezogene Masterleistungen: wenn das Ende des Bachelorstudiums absehbar ist
- Master: Zu Beginn des Studiums
Bitte füllen Sie hierzu das für Ihren Studiengang und Ihre Studienordnung passende Formular aus:
Bachelor – Prüfungsordnungen 2011 und 2007
Master – Prüfungsordnungen 2011 und 2007
Mathematik Interdisziplinär / Nichtmathematische Vertiefung
Sie müssen Ihre (wird in neuem Tab geöffnet) einreichen. Machen Sie eine Vertiefung in einem anderen Fach als Informatik, Physik oder Wirtschaftswissenschaften, müssen Sie die Planung von dem anderen Fachbereich unterschreiben lassen. Streben Sie an, Ihre Master Thesis in einem andere Fachbereich zu schreiben, empfehlen wir Ihnen, mit den als Betreuer*innen in Frage kommenden Dozent*innen Möglichkeiten vorab zu klären Planung für die Nichtmathematische Vertiefung