Nicht bestandene Drittversuche werden annulliert
12.02.2021
Der Senat der TU Darmstadt hat beschlossen, dass nicht bestandene Drittversuche im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 annulliert werden können und damit als nicht stattgefunden gelten. Dies gilt NICHT für nachgeholte Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/20.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Veröffentlichung in der Satzungsbeilage der APB:
Nach § 33a wird folgender § 33b eingefügt:
§ 33b
2. Wiederholungsprüfungen des Sommersemesters 2020 und des
Wintersemesters 2020/21 gelten im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen. Davon ausgenommen sind Prüfungen, die aufgrund einer Täuschung oder Ordnungswidrigkeit nach §38 als „nicht bestanden“ gewertet werden.
• § 39 In-Kraft-Treten
Die Änderungen der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen treten am Tage
nach der Veröffentlichung in der Satzungsbeilage der Technischen Universität
Darmstadt in Kraft. Das Präsidium wird ermächtigt, eine redaktionell überarbeitete (…)