Der Zweck der Patentanmeldungen des Herrn Georges Bourbaki

 

Bourbaki schreibt in            http://www.bourbaki.de/b0.htm

"Patentanmeldungen haben den großen Vorteil - da kann man hineinschreiben was man will, in der Folge zahlt man DM 100,-- als Anmeldegebühr ein und spätestens nach 18 Monaten wird alles veröffentlicht, was derzeit wohl die einzige Art und Weise darstellt, wie man Dinge veröffentlichen kann, die ansonsten in wissenschaftlichen Zeitschriften nicht unterzubringen sind."

und in                           http://www.bourbaki.de/b01.htm

" ... Als er aber dieses sehr schöne und wirklich gut durchdachte Konzept in englischer Sprache an wissenschaftliche Zeitschriften wie "Nature" und "Science" versandte, hieß es dann immer ganz lakonisch, daß man so etwas hier nicht veröffentlichen könne ("regret to say that this is not the sort of work we publish").  ...

Um dies zu umgehen, hat der Bourbaki angefangen, gewisse Dinge aus dem Wissenschaftsbereich, soweit sich dies machen ließ, in Patentanmeldungen zu verpacken. Patentanmeldungen in Deutschland haben nämlich den enormen Vorteil, daß die Anmeldegebühr nur DM 100,-- beträgt und daß sie automatisch und spätestens nach 18 Monaten als Offenlegungsschriften veröffentlicht werden. Auf diese Weise läßt sich somit der ganze Streß mit den "peer-reviews" sogenannter wissenschaftlicher Zeitschriften vermeiden, hat man doch nach einiger Zeit eine wunderschön gedruckte Schrift in der Hand, ohne daß man sich dafür von irgendwelchen Leuten blöd anreden lassen muß. Dies nur zur Erörterung der allgemeinen Patentsituation."

Nun wäre ja gegen Bourbakis Methode gar nichts einzuwenden, wenn die „peers“ seine großen Entdeckungen einfach unterdrückt hätten. Schauen wir uns deshalb Bourbakis Patentanträge zur Widerlegung des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik an, sowie das, was dazu zu sagen ist.

 

Zur Offenlegungsschrift  DE 198 43 150 A1 vom 25.02.1999 (PUB)

Vorrichtung zur Widerlegung der Allgemeingültigkeit

des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik

des Herrn Georges Bourbaki

In Verallgemeinerung seiner  Offenlegungsschrift  DE 197 10 498 vom 30.10.97 (PUB) behauptet Herr Bourbaki, dass bei Mischen von 2 Körpern (offenbar gleichen Materials) der Temperaturen T1 und T2 (>T1) eine Entropieabsenkung eintritt, wenn die spezifische Temperatur Cp(T) mit wachsender Temperatur abnimmt. Diese Aussage ist, wie die frühere, irrig, sie beruht auf einer falschen Entropieformel des Antragstellers.

Im Folgenden wird mit korrekter Entropieformel nachgewiesen, dass bei den von Bourbaki vorgeschlagenen Mischungsprozessen die Entropie immer zunehmen muss.

Sei die Menge M1 der Temperatur T1 mit der Menge M2 der Temperatur T2 (>T1) zu mischen. Der Verlauf der (massenbezogenen) spezifischen Wärme sei im Temperaturbereich [T1,T2] durch cp(T ) gegeben. Es wird cp(T ) > 0 vorausgesetzt. Die Bourbakische Annahmen über den Verlauf von cp(T ) werden nicht verwendet.

Um die Temperatur der Materialmenge M1 von T1  auf den Wert T* zu bringen, wird die Wärmemenge

Q1  = M1 S[T1 , T*] cp(T ) dT

benötigt. Entsprechend bringt man mit der Wärmemenge

Q2  = M2 S[T2 , T*] cp(T ) dT

die Materialmenge M2 von der Temperatur T2  auf den Wert T*. Dabei bezeichnet hier und im folgenden    S [a , b] ... dT    das Integral über das T-Intervall  [a , b].

Die bei Mischung von M1 und M2 sich einstellende Ausgleichstemperatur T* ist durch entgegengesetzt gleiche Wärmemengen Q1 und Q2 bestimmt, also durch die Gleichung

(1)                               Q1 + Q2  = M1 S[T1 , T*]  cp(T ) dT + M2 S[T2 , T*]  cp(T ) dT = 0.

Die Ausgleichstemperatur T* muss zwischen T1 und T2 liegen,

T1 < T* <  T2,

weil im Fall T*<T1 in (1) beide Summanden >0 wären, und im Fall T*>T1 in (1) beide Summanden <0 wären. In beiden Fällen wäre (1) demnach nicht erfüllbar.

Nach der Definition der spezifischen Wärme

dQ = Cp dT = M cp dT

(dQ = erforderliche Wärmemenge zur Erzielung der Temperaturänderung dT der Masse M,

cp= spezifischen Wärme der Masseneinheit)

erhält man die bei Wärmezufuhr dQ eintretende Entropieänderung aus

dS = dQ / T = Cp dT / T.

Die bei dem Ausgleichsvorgang eintretende Entropieänderung ist daher gegeben durch

(2)                           DS = M1 S[T1 , T*]  cp( T ) dT / T + M2 S[T2 , T*]  cp( T ) dT / T.

Von dieser Gleichung kann man ohne Änderung von DS die mit 1/T* multiplizierte „Null-Gleichung“ (1) abziehen und erhält

(3))      DS = M1 S[T1 , T*]  cp( T ) (1/T –1/T*) dT + M2 S[T2 , T*]  cp( T ) (1/T –1/T*) dT.

Im ersten Integral ist    1/T – 1/T* > 0   und die Temperaturänderung dT >0, beides  wegen T1<  T <  T*. Daher ist das erste Integral >0.  Analog hat man im zweiten Integral  1/T – 1/ T* < 0   und dT < 0, beides  wegen T* <  T <   T2. Daher ist auch das zweite Integral >0 und somit die Entropieänderung DS > 0, auch wenn eine der Bourbaki-Annahmen über den Verlauf der spezifischen Wärme  erfüllt ist.

Die Entropie hat somit, entgegen der Bekundung des Antragstellers, bei dem Mischungsprozess in jedem Fall zugenommen. Eine Widerlegung des 2. Hauptsatzes wurde somit durch den Antragsteller nicht erbracht.

 

Die Patentanträge DE 197 10 498 und DE 198 43 150 A1

des Herrn Georges Bourbaki sind daher unbegründet.

 

Zumindest in dem vorliegenden Fall hat das peer reviewing der anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften demnach bewirkt, dass einige Irrtümer Bourbakis der Öffentlichkeit erspart geblieben sind.